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Versteigerungen von Liegenschaften BG Bregenz, 911 9 E 4303/11p |
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| Versteigerung - Grundstück + Wegparzelle | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Bregenz |
| Aktenzeichen: | 911 9 E 4303/11p |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 28.09.2012 |
| Versteigerungstermin: | am 22.11.2012 um 08:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstr. 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal B 30, 1. Stock (Neubau) |
| Telefonkontakt: | 05574/4931-17 |
| Besichtigungszeit: | die Besichtigung findet am Dienstag, den 20.11.2012, 8:00 Uhr an Ort und Stelle statt |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Einsichtnahme ins Gutachten, Zimmer B 17 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Sonstiges: | Der Ersteher hat gemäß § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot das zu C-LNr. 1 in EZ 2369 einverleibte Geh, Fahr- und Leitungsführungsrecht auf Gst.-Nr. 222/1 für Gst.-Nr. 222/7 in EZ 2370, Gst.-Nr. 222/8 in EZ 2371, Gst.-Nr. 222/9 in EZ 2382, Gst.-Nr. 222/10 in EZ 1611 sowie allenfalls bestehende Bestandrechte zu übernehmen. Die vorbezeichneten Liegenschaftsanteile werden nur gemeinsam ausgeboten. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden. |
| Grundbuch: | 91121 Schwarzach |
| EZ: | 2371 u. 2369 |
| Grundstücksnr.: | 222/8, 222/1 |
| BLNr: | 1 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Bahngasse |
| PLZ/Ort: | 6858 Schwarzach |
| Kategorie(n): | bebaubare Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück liegt im ebenen, offen bebauten Gebiet, ca. 1 km west-südlich vom Ortszentrum entfernt in der Nähe der Bahnlinie der ÖBB Feldkirch - Bregenz. Die Wegparzelle dient zur Erschließung u.a. des GST 222/8 in EZ 2371 GB 21121 Schwarzach |
| Grundstücksgröße: | 363 m² |
| Schätzwert: | 82.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 8.230,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 41.150,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der 1/4 Weganteil an der Wegparzelle in EZ 2369, GB 91121 Schwarzach, GST-NR 222/1 dient zur Erschließung des GST-NR 222/8 und ist daher gemeinsam zu verwerten! Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sich, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Grundstück |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (58 KB) |
| Lageplan: | ORTSPLAN (146 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
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| 1. Update |
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Bregenz, 911 9 E 4303/11p |
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| Versteigerung - Grundstück + Wegparzelle (Berichtigte Fassung) | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Bregenz |
| Aktenzeichen: | 911 9 E 4303/11p |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 07.11.2012 |
| Versteigerungstermin: | am 22.11.2012 um 08:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstr. 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal B 30, 1. Stock (Neubau) |
| Telefonkontakt: | 05574/4931-17 |
| Besichtigungszeit: | Eine Besichtigung unter Leitung des Gerichtsvollziehers findet nicht statt, da es sich um eine frei zugängliche unbebaute Liegenschaft handelt. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Einsichtnahme ins Gutachten, Zimmer B 17 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Sonstiges: | Der Ersteher hat gemäß § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot das zu C-LNr. 1 in EZ 2369 einverleibte Geh, Fahr- und Leitungsführungsrecht auf Gst.-Nr. 222/1 für Gst.-Nr. 222/7 in EZ 2370, Gst.-Nr. 222/8 in EZ 2371, Gst.-Nr. 222/9 in EZ 2382, Gst.-Nr. 222/10 in EZ 1611 sowie allenfalls bestehende Bestandrechte zu übernehmen. Die vorbezeichneten Liegenschaftsanteile werden nur gemeinsam ausgeboten. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden. |
| Grundbuch: | 91121 Schwarzach |
| EZ: | 2371 u. 2369 |
| Grundstücksnr.: | 222/8, 222/1 |
| BLNr: | 1 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Bahngasse |
| PLZ/Ort: | 6858 Schwarzach |
| Kategorie(n): | bebaubare Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück liegt im ebenen, offen bebauten Gebiet, ca. 1 km west-südlich vom Ortszentrum entfernt in der Nähe der Bahnlinie der ÖBB Feldkirch - Bregenz. Die Wegparzelle dient zur Erschließung u.a. des GST 222/8 in EZ 2371 GB 21121 Schwarzach |
| Grundstücksgröße: | 363 m² |
| Schätzwert: | 82.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 8.230,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 41.150,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der 1/4 Weganteil an der Wegparzelle in EZ 2369, GB 91121 Schwarzach, GST-NR 222/1 dient zur Erschließung des GST-NR 222/8 und ist daher gemeinsam zu verwerten! Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sich, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Grundstück |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (58 KB) |
| Lageplan: | ORTSPLAN (146 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 28.9.2012Bekannt gemacht am 28.9.2012
| Versteigerung - Grundstück + Wegparzelle (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Bregenz |
| Aktenzeichen: | 911 9 E 4303/11p |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 22.11.2012 um 08:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstr. 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal B 30, 1. Stock (Neubau) |
| Telefonkontakt: | 05574/4931-17 |
| Besichtigungszeit: | die Besichtigung findet am Dienstag, den 20.11.2012, 8:00 Uhr an Ort und Stelle statt |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Einsichtnahme ins Gutachten, Zimmer B 17 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Sonstiges: | Der Ersteher hat gemäß § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot das zu C-LNr. 1 in EZ 2369 einverleibte Geh, Fahr- und Leitungsführungsrecht auf Gst.-Nr. 222/1 für Gst.-Nr. 222/7 in EZ 2370, Gst.-Nr. 222/8 in EZ 2371, Gst.-Nr. 222/9 in EZ 2382, Gst.-Nr. 222/10 in EZ 1611 sowie allenfalls bestehende Bestandrechte zu übernehmen. Die vorbezeichneten Liegenschaftsanteile werden nur gemeinsam ausgeboten. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden. |
| Grundbuch: | 91121 Schwarzach |
| EZ: | 2371 u. 2369 |
| Grundstücksnr.: | 222/8, 222/1 |
| BLNr: | 1 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Bahngasse |
| PLZ/Ort: | 6858 Schwarzach |
| Kategorie(n): | bebaubare Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück liegt im ebenen, offen bebauten Gebiet, ca. 1 km west-südlich vom Ortszentrum entfernt in der Nähe der Bahnlinie der ÖBB Feldkirch - Bregenz. Die Wegparzelle dient zur Erschließung u.a. des GST 222/8 in EZ 2371 GB 21121 Schwarzach |
| Grundstücksgröße: | 363 m² |
| Schätzwert: | 82.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 8.230,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 41.150,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der 1/4 Weganteil an der Wegparzelle in EZ 2369, GB 91121 Schwarzach, GST-NR 222/1 dient zur Erschließung des GST-NR 222/8 und ist daher gemeinsam zu verwerten! Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sich, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. |
Bekannt gemacht am 7.11.2012
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" von die Besichtigung findet am Dienstag, den 20.11.2012, 8:00 Uhr an Ort und Stelle statt auf Eine Besichtigung unter Leitung des Gerichtsvollziehers findet nicht statt, da es sich um eine frei zugängliche unbebaute Liegenschaft handelt. geändert.
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