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BG Spittal an der Drau, 730 6 E 35/11m
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Spittal an der Drau, 730 6 E 35/11m

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Alle Edikte zum Fall:
Versteigerung Lw. Liegenschaft mit LN; Wald (05.12.2012 10:30)9832 Stall im Mölltal, Untersteinwand 2
Versteigerung LW.Liegenschaft (LN; Wald; AG) (05.12.2012 10:30)9832 Stall im Mölltal, Untersteinwand 3

Versteigerung - Lw. Liegenschaft mit LN; Wald
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 35/11m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 28.10.2012
Versteigerungstermin:am 5.12.2012 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirskgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss
Telefonkontakt:04762/4822 DW 07
Besichtigungszeit:Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, 1. Stock, Zimmer Nr. 103 bzw. siehe Langgutachten
Sonstiges:Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.

Grundbuch:73503 Gössnitz
EZ:35
Grundstücksnr.:736/1; 736/2; 737/1; 737/3; 738/1; 738/2; 739; 740/1; 740/2; 742/3; 743; 744; 746; .75/4
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Untersteinwand 2
PLZ/Ort:9832 Stall im Mölltal

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):Die Liegenschaft EZ 35, laut Grundbuch vulgo „Menthube“, liegt in einer Seehöhe von etwa 920 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Stall im Mölltal gehörenden Ortschaft Untersteinwand.
Die Liegenschaft besteht aus einer Hofstelle mit einem alten Wohngebäude und östlich und nördlich anrainenden LN-Flächen bzw. Waldflächen und Anteilen an diversen Agrar-gemeinschaften.
Details siehe Langgutachten.
Grundstücksgröße:62.419 m²
Objektgröße:260,00 m²

Schätzwert:
103.500,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
10.350,00 EUR
Geringstes Gebot:
51.750,00 EUR

Sonstige Hinweise:Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundfläche.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: bei der EZ 35 C-LNr. 1
(Dienstbarkeit Gehen Fahren über Gst 740/2 für Gst 737/7), 4 (Dienstbarkeit Gehen
Fahren zum Zweck landwirtschaftlicher Bringung über Teile Gst 740/2, 738/1 für EZ
179), 5 (Dienstbarkeit Gehen Fahren zum Zweck periodischer Entleerung einer
Abwasseranlage über Teile Gst 740/2 für EZ 178), 6 (Wohnungsrecht für Maria
Reichhold) und 7 (Reallast Wartung und Pflege für Maria Reichhold)
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Kurzgutachten: Kurzgutachten Lw. Liegenschaft mit LN; Wald
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (3267 KB)
Langgutachten_Ergänzung (8 KB)
Lageplan: Lageplan5 (138 KB)
Lageplan1 (142 KB)
Lageplan2 (133 KB)
Lageplan3 (126 KB)
Übersicht (144 KB)
Lageplan4 (144 KB)
Grundriss(e): Grundriss Garage (115 KB)
Grundriss (132 KB)
Foto(s): Fotodoku2 (129 KB) Fotodoku1 (133 KB)
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Entfall des Termins Lw. Liegenschaft mit LN; Wald9832 Stall im Mölltal, Untersteinwand 2
Entfall des Termins LW.Liegenschaft (LN; Wald; AG)9832 Stall im Mölltal, Untersteinwand 3

Entfall des Termins - Lw. Liegenschaft mit LN; Wald (Berichtigte Fassung)
Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 35/11m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 19.11.2012
Termin:am 5.12.2012 um 10:30 Uhr
Ort:Bezirskgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Grundbuch:73503 Gössnitz
EZ:35
Grundstücksnr.:736/1; 736/2; 737/1; 737/3; 738/1; 738/2; 739; 740/1; 740/2; 742/3; 743; 744; 746; .75/4
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Untersteinwand 2
PLZ/Ort:9832 Stall im Mölltal

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):Die Liegenschaft EZ 35, laut Grundbuch vulgo „Menthube“, liegt in einer Seehöhe von etwa 920 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Stall im Mölltal gehörenden Ortschaft Untersteinwand.
Die Liegenschaft besteht aus einer Hofstelle mit einem alten Wohngebäude und östlich und nördlich anrainenden LN-Flächen bzw. Waldflächen und Anteilen an diversen Agrar-gemeinschaften.
Details siehe Langgutachten.
Grundstücksgröße:62.419 m²
Objektgröße:260,00 m²

Schätzwert:
103.500,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
10.350,00 EUR
Geringstes Gebot:
51.750,00 EUR

Sonstige Hinweise:Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundfläche.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: bei der EZ 35 C-LNr. 1
(Dienstbarkeit Gehen Fahren über Gst 740/2 für Gst 737/7), 4 (Dienstbarkeit Gehen
Fahren zum Zweck landwirtschaftlicher Bringung über Teile Gst 740/2, 738/1 für EZ
179), 5 (Dienstbarkeit Gehen Fahren zum Zweck periodischer Entleerung einer
Abwasseranlage über Teile Gst 740/2 für EZ 178), 6 (Wohnungsrecht für Maria
Reichhold) und 7 (Reallast Wartung und Pflege für Maria Reichhold)
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Alle Änderungen zu diesem Edikt:

Versteigerung vom 28.10.2012
Entfall des Termins vom 19.11.2012

Bekannt gemacht am 28.10.2012

Versteigerung - Lw. Liegenschaft mit LN; Wald (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung)
Gericht:BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen:730 6 E 35/11m
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerungstermin:am 5.12.2012 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirskgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss
Telefonkontakt:04762/4822 DW 07
Besichtigungszeit:Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, 1. Stock, Zimmer Nr. 103 bzw. siehe Langgutachten
Sonstiges:Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.

Grundbuch:73503 Gössnitz
EZ:35
Grundstücksnr.:736/1; 736/2; 737/1; 737/3; 738/1; 738/2; 739; 740/1; 740/2; 742/3; 743; 744; 746; .75/4
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Untersteinwand 2
PLZ/Ort:9832 Stall im Mölltal

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):Die Liegenschaft EZ 35, laut Grundbuch vulgo „Menthube“, liegt in einer Seehöhe von etwa 920 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Stall im Mölltal gehörenden Ortschaft Untersteinwand.
Die Liegenschaft besteht aus einer Hofstelle mit einem alten Wohngebäude und östlich und nördlich anrainenden LN-Flächen bzw. Waldflächen und Anteilen an diversen Agrar-gemeinschaften.
Details siehe Langgutachten.
Grundstücksgröße:62.419 m²
Objektgröße:260,00 m²

Schätzwert:
103.500,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
10.350,00 EUR
Geringstes Gebot:
51.750,00 EUR

Sonstige Hinweise:Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundfläche.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: bei der EZ 35 C-LNr. 1
(Dienstbarkeit Gehen Fahren über Gst 740/2 für Gst 737/7), 4 (Dienstbarkeit Gehen
Fahren zum Zweck landwirtschaftlicher Bringung über Teile Gst 740/2, 738/1 für EZ
179), 5 (Dienstbarkeit Gehen Fahren zum Zweck periodischer Entleerung einer
Abwasseranlage über Teile Gst 740/2 für EZ 178), 6 (Wohnungsrecht für Maria
Reichhold) und 7 (Reallast Wartung und Pflege für Maria Reichhold)
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

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Entfall des Termins am 5.12.2012 um 10:30 Uhr.
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