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Versteigerungen von Liegenschaften BG Spittal an der Drau, 730 6 E 26/11p |
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| Versteigerung - Baugrundstücke | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Spittal an der Drau |
| Aktenzeichen: | 730 6 E 26/11p |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 19.11.2012 |
| Versteigerungstermin: | am 9.1.2013 um 10:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Spittal/Drau, Erdgeschoß, Verhandlungssaal 1 |
| Telefonkontakt: | 04762/4822-07 |
| Besichtigungszeit: | Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, 1.Stock, Zimmer Nr.103, bzw. siehe LANGGUTACHTEN! |
| Sonstiges: | Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden. |
| Grundbuch: | 73405 Gschieß |
| EZ: | 215 |
| Grundstücksnr.: | 75/10; 75/11; 75/12 |
| BLNr: | 1, 2 |
| Liegenschaftsadresse: | KEINE, westlich von Rosenheim 109 |
| PLZ/Ort: | 9805 Baldramsdorf |
| Kategorie(n): | bebaubare Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | 3 insgesamt 2.630 m2 große Baugrundstücke (Gst.Nr. 75/10, 75/11 und 75/12) westlich von Rosenheim 109, 9805 Baldramsdorf. Widmung: "Bauland-Wohngebiet". 3 Baugrundstücke in der Ortschaft Rosenheim. Details siehe Langgutachten. |
| Grundstücksgröße: | 2.630 m² |
| Schätzwert: | 100.000,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 10.000,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 75.000,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | - In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 75.000,--. - Sämtliche Details siehe LANGGUTACHTEN! - Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt. - Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen. - An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. - Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen. - Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. - Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. - Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. - Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Baugrundstücke |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (1191 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (110 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
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