![]() |
Versteigerungen von Liegenschaften BG Neunkirchen, 233 9 E 30/11m |
|
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
| Alle Edikte zum Fall: | |
| Versteigerung Einfamilienhaus EZ 1627 (10.01.2013 09:30) | 2625 Schwarzau am Steinfeld, Scheibenstraße 65 |
| Versteigerung Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (10.01.2013 09:30) | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Versteigerung - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 30/11m |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 29.11.2012 |
| Versteigerungstermin: | am 10.01.2013 um 09:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Telefonkontakt: | 02635/62031-213 |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock |
| Sonstiges: | Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Grundbuch: | 23341 Schwarzau am Steinfeld |
| EZ: | 1 |
| Grundstücksnr.: | 29 |
| BLNr: | 2 |
| PLZ/Ort: | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet. Fläche: Polygonal, ca. 953 m2. An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf: BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements. Die Fläche beträgt ca. 6.050m2. Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft. Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen. |
| Grundstücksgröße: | 7.003 m² |
| Schätzwert: | 127.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.730,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 63.650,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1 |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Unbebaute Liegenschaft EZ 1 |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (3865 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (99 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||
| 1. Update |
![]() |
Versteigerungen von Liegenschaften BG Neunkirchen, 233 9 E 30/11m |
|
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
| Alle Edikte zum Fall: | |
| Versteigerung Einfamilienhaus EZ 1627 (10.01.2013 09:30) | 2625 Schwarzau am Steinfeld, Scheibenstraße 65 |
| Entfall des Termins Unbebaute Liegenschaft EZ 1 | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Entfall des Termins - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Berichtigte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 30/11m |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 20.12.2012 |
| Sonstiges: | Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Termin: | am 10.01.2013 um 09:30 Uhr |
| Ort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Grundbuch: | 23341 Schwarzau am Steinfeld |
| EZ: | 1 |
| Grundstücksnr.: | 29 |
| BLNr: | 2 |
| PLZ/Ort: | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet. Fläche: Polygonal, ca. 953 m2. An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf: BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements. Die Fläche beträgt ca. 6.050m2. Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft. Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen. |
| Grundstücksgröße: | 7.003 m² |
| Schätzwert: | 127.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.730,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 63.650,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1 |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 29.11.2012Bekannt gemacht am 29.11.2012
| Versteigerung - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 30/11m |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 10.01.2013 um 09:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Telefonkontakt: | 02635/62031-213 |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock |
| Sonstiges: | Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Grundbuch: | 23341 Schwarzau am Steinfeld |
| EZ: | 1 |
| Grundstücksnr.: | 29 |
| BLNr: | 2 |
| PLZ/Ort: | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet. Fläche: Polygonal, ca. 953 m2. An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf: BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements. Die Fläche beträgt ca. 6.050m2. Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft. Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen. |
| Grundstücksgröße: | 7.003 m² |
| Schätzwert: | 127.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.730,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 63.650,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1 |
Bekannt gemacht am 20.12.2012
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 10.01.2013 um 09:30 Uhr.
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||
| 2. Update |
![]() |
Versteigerungen von Liegenschaften BG Neunkirchen, 233 9 E 30/11m |
|
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
| Alle Edikte zum Fall: | |
| Entfall des Termins Einfamilienhaus EZ 1627 | 2625 Schwarzau am Steinfeld, Scheibenstraße 65 |
| Entfall des Termins Unbebaute Liegenschaft EZ 1 | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Entfall des Termins - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Berichtigte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 30/11m |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 20.12.2012 |
| Sonstiges: | Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Termin: | am 10.01.2013 um 09:30 Uhr |
| Ort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Grundbuch: | 23341 Schwarzau am Steinfeld |
| EZ: | 1 |
| Grundstücksnr.: | 29 |
| BLNr: | 2 |
| PLZ/Ort: | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet. Fläche: Polygonal, ca. 953 m2. An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf: BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements. Die Fläche beträgt ca. 6.050m2. Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft. Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen. |
| Grundstücksgröße: | 7.003 m² |
| Schätzwert: | 127.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.730,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 63.650,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1 |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 29.11.2012Bekannt gemacht am 29.11.2012
| Versteigerung - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 30/11m |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 10.01.2013 um 09:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Telefonkontakt: | 02635/62031-213 |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock |
| Sonstiges: | Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Grundbuch: | 23341 Schwarzau am Steinfeld |
| EZ: | 1 |
| Grundstücksnr.: | 29 |
| BLNr: | 2 |
| PLZ/Ort: | 2625 Schwarzau am Steinfeld |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld. Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet. Fläche: Polygonal, ca. 953 m2. An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf: BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements. Die Fläche beträgt ca. 6.050m2. Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft. Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen. |
| Grundstücksgröße: | 7.003 m² |
| Schätzwert: | 127.300,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.730,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 63.650,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1 |
Bekannt gemacht am 20.12.2012
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 10.01.2013 um 09:30 Uhr.
| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
Verwenden Sie bitte zum Blättern nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Links! Zum Drucken oder Merken dieser Seite benützen Sie diesen Link als Lesezeichen. | ||


