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Versteigerungen von Liegenschaften BG Voitsberg, 633 7 E 63/12b |
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| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Voitsberg |
| Aktenzeichen: | 633 7 E 63/12b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 20.02.2013 |
| Versteigerungstermin: | am 8.4.2013 um 10:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 18, 1. Stock |
| Telefonkontakt: | 03142/21665-75 |
| Besichtigungszeit: | Besichtigungstermine können bis 10 Tage vor dem Termin beantragt werden. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Zi 29/I, zw. 8.00 und 12.00 Uhr und zw. 13.00 und 15.00 Uhr |
| Sonstiges: | Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten existieren laut Grundbuch nicht. Allerdings verläuft über die Gst. 831 und 830/4 ein (nicht verbücherter) Weg im Ausmaß von 408 m² zu weiter nördlich gelegenen Liegenschaften. Diese Belastung wurde vom Sachverständigen mit EUR 204,-- bewertet; ein Abzug vom Schätzwert erfolgt nicht. Zusätzlich wird den Beteiligten und Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass Rosa Krienzer, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 KG Södingberg (das ist die mit der Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtreibens zu TZ 237/1942, A 2-LNr. 1 a) belastete Liegenschaft) zu Protokoll gegeben hat, dass die jeweiligen Eigentümer der EZ 18 GB 63360 Södingberg lediglich das Recht haben, auf dem über ihren Grund führenden Servitutsweg mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und diesen Weg jederzeit zur vollen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften zu benützen. Frau Krienzer vertritt die Ansicht, dass sich dieses Recht nicht auf Verkehr bezieht, der dadurch entsteht, dass möglicherweise Bauplätze gewidmet und abverkauft werden. Die Verpflichteten haben keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 erstattet. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen! |
| Grundbuch: | 63360 Södingberg |
| EZ: | 18 |
| Grundstücksnr.: | .135, 829/3, 830/1, 830/4, 830/5, 831, 833, 834, 835 |
| BLNr: | 2 u. 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Södingberg 103 |
| PLZ/Ort: | 8152 Stallhofen |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Liegenschaft befindet sich ca. 5 km nördlich von Stallhofen in einer Seehöhe von rd. 450 m. Die Zufahrt zur Kleinlandwirtschaft erfolgt von Stallhofen kommend über die Geistthaler Landesstraße, von der ca. 1,5 km nach dem Gasthaus Mühlhuber ein Gemeindeweg in Richtung Nordosten abzweigt. Nach ca. 500 m biegt man in Richtung norden auf einen asphaltierten Servitutsweg ab, auf dem man nach ca. 250 m die Liegenschaft erreicht. Laut Auskunft der Gemeinde Södingberg sind laut Flächenwidmungsplan 4.0 Teile der Liegenschaft, und zwar die Grundstücke .135 und 830/4, sowie Teile der Gst. 833 und 829/3, 834 und 835 als Bauland (WA 0,2 – 0,4) ausgewiesen (insgesamt rd. 7.300 m²). Da eine Aufschließung von dem im Norden vorbeiführenden Weg her und ein Bebauungsplan fehlen, wird die Fläche als Bauaufschließungsgebiet bewertet. Davon wird eine Teilfläche des Gst. 830/4 von 500 m² nördlich des Wohnhauses als Zubehörfläche und nicht als Bau(aufschließungs)land bewertet. Es handelt es um einen arrondierten Betrieb (Scheibengrund), die Hofstelle liegt im nördlichen Bereich. Die übrigen Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Innerbetrieblich ist die Aufschließung durch unbefestigte Traktorwege gegeben. Im östlichen Bereich ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen durch die herrschende Hangneigung (bis 20 Grad) nur erschwert möglich. Im westlichen Teil besteht eine geringere Neigung bzw. eine ebene Fläche, sodass der Einsatz herkömmlicher Maschinen möglich ist. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen auf eigenem Grund und eine Unterwasserpumpe. Licht- und Kraftstromversorgung sind vorhanden. Die Entsorgung der häuslichen Abwässer erfolgt über eine Sammelgrube, ein Kanalanschluss ist noch nicht hergestellt. Gebäude: a) Wohnhaus Södingberg 103: Baubewilligung 1956, Benützungsbewilligung 1959. Ungefähre Nutzflächen laut Plan: Keller 68,35 m², Erdgeschoß 68,35 m², ausgebauter Teil des Dachbodens 35,60 ², nicht ausgebaut 32 m². Voll unterkellerter Massivbau mit teilweise ausgebautem Dachgeschoß, Zentralheizung mit Festbrennstoffkessel, äußerst mangelhafte Wärmedämmung. Der Bauzustand ist schlecht (Note 4,0), die Bauausstattung einfach. Baumängel bzw. Bauschäden: Die Betonstiege in das Dachgeschoß ist äußerst mangelhaft hergestellt. Schäden an der Außenfassade nach Einbau von Fenstern wurden nicht saniert. Das Traufenpflaster an der Ostseite weist starke Sprünge bzw. Senkungen auf. In den Räumen des Erdgeschoßes ist z.T. starke Schimmelbildung feststellbar und an der Decke und an der Außenmauer sind Wasserschäden nach Beschädigung des Daches durch Hagel erkennbar. Dusche und WC sind derzeit nicht benützbar, weil die Sanierung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde. Im Dachgeschoß sind die im nördlichen Teil begonnenen Sanierungs- und Ausbauarbeiten ebenfalls nicht abgeschlossen. Die bergseitige Kellermauer ist stark durchfeuchtet (zum Teil durch die undichte Sammelgrube bedingt). Im Haus ist Gerümpel gelagert, mit Entsorgungskosten ist zu rechnen. b) Stall- bzw. Wirtschaftsgebäude: Das Baujahr konnte nicht eruiert werden (geschätztes Alter 53 Jahre). Über einem Massivbau Tenne bzw. Heuboden. Westlich des Gebäudes befinden sich Düngerstätte und Güllegrube (Fassungsvermögen angeblich 12.000 l). Ostseitig ist ein 3 seitig offener Maschineneinstellraum angebaut. Die Bauzustandsnote beträgt 3,5 (mittel), die Bauausstattung ist einfach. Durch Hagel im Jahr 2009 wurde das Dach schwer beschädigt. Derzeit ist lediglich die Osteite neu gedeckt, an der Westseite sind noch Schäden zu beheben. Auch in diesem Gebäude befindet sich Gerümpel, das entsorgt werden muss. Die Kosten werden nur zum Teil durch Erlöse für Altmetall abzudecken sein. c) Nebengebäude: Ebenerdiger Massivbau, der nördliche Teil ist 3seitig offen. Und dient als Unterstellplatz für Maschinen. Im gemauerten Teil sind Pferdeboxen errichtet. Auch hier ist Gerümpel gelagert, dessen Entfernung Kosten verursachen wird. Es besteht ein Grundsteuerrückstand von derzeit EUR 44,80. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Die zu erwartenden Entsorgungskosten für Gerümpel und Unrat wurden mit insgesamt EUR 1.500,-- geschätzt und vom Wert der Liegenschaft abgezogen. |
| Grundstücksgröße: | 28.838 m² |
| Objektgröße: | 68,35 m² |
| Schätzwert: | 146.300,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: a) Maschinen: 1 Traktor IHC Bj. 1974, Motorschaden EUR 400,-- Miststreuer Schicht – wertlos EUR 0,-- Feldhäcksler PZ Mex EUR 600,-- Düngerstreuer EUR 200,-- Maisschälmaschine Safental – wertlos EUR 0,-- Schrotmühle Safental EUR 200,-- div Kleingeräte wie Gabeln, Rechen udgl., pauschal EUR 50,-- EUR 1.450,-- Die Maschinen und Geräte sind alt und in schlechtem Zustand. Deren Funktionstüchtigkeit wurde nicht überprüft. b) Vorräte: 8 Strohballen in der Tenne, pauschal EUR 150,-- insgesamt EUR 1.600,-- |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 1.600,00 EUR |
| Vadium: | 14.790,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 73.950,00 EUR |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Kleinlandwirtschaft |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (850 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (27 KB) |
| Grundriss(e): | Grundriss (14 KB) |
| Foto(s): | ![]() |
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Voitsberg, 633 7 E 63/12b |
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| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft (Berichtigte Fassung) | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Voitsberg |
| Aktenzeichen: | 633 7 E 63/12b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 07.03.2013 |
| Versteigerungstermin: | am 8.4.2013 um 10:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 18, 1. Stock |
| Telefonkontakt: | 03142/21665-75 |
| Besichtigungszeit: | a) 20.3.2013, 9.00 bis 10.00 Uhr, und b) 27.3.2013, 17.00 bis 18.00 Uhr |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Zi 29/I, zw. 8.00 und 12.00 Uhr und zw. 13.00 und 15.00 Uhr |
| Sonstiges: | Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten existieren laut Grundbuch nicht. Allerdings verläuft über die Gst. 831 und 830/4 ein (nicht verbücherter) Weg im Ausmaß von 408 m² zu weiter nördlich gelegenen Liegenschaften. Diese Belastung wurde vom Sachverständigen mit EUR 204,-- bewertet; ein Abzug vom Schätzwert erfolgt nicht. Zusätzlich wird den Beteiligten und Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass Rosa Krienzer, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 KG Södingberg (das ist die mit der Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtreibens zu TZ 237/1942, A 2-LNr. 1 a) belastete Liegenschaft) zu Protokoll gegeben hat, dass die jeweiligen Eigentümer der EZ 18 GB 63360 Södingberg lediglich das Recht haben, auf dem über ihren Grund führenden Servitutsweg mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und diesen Weg jederzeit zur vollen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften zu benützen. Frau Krienzer vertritt die Ansicht, dass sich dieses Recht nicht auf Verkehr bezieht, der dadurch entsteht, dass möglicherweise Bauplätze gewidmet und abverkauft werden. Die Verpflichteten haben keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 erstattet. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen! |
| Grundbuch: | 63360 Södingberg |
| EZ: | 18 |
| Grundstücksnr.: | .135, 829/3, 830/1, 830/4, 830/5, 831, 833, 834, 835 |
| BLNr: | 2 u. 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Södingberg 103 |
| PLZ/Ort: | 8152 Stallhofen |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Liegenschaft befindet sich ca. 5 km nördlich von Stallhofen in einer Seehöhe von rd. 450 m. Die Zufahrt zur Kleinlandwirtschaft erfolgt von Stallhofen kommend über die Geistthaler Landesstraße, von der ca. 1,5 km nach dem Gasthaus Mühlhuber ein Gemeindeweg in Richtung Nordosten abzweigt. Nach ca. 500 m biegt man in Richtung norden auf einen asphaltierten Servitutsweg ab, auf dem man nach ca. 250 m die Liegenschaft erreicht. Laut Auskunft der Gemeinde Södingberg sind laut Flächenwidmungsplan 4.0 Teile der Liegenschaft, und zwar die Grundstücke .135 und 830/4, sowie Teile der Gst. 833 und 829/3, 834 und 835 als Bauland (WA 0,2 – 0,4) ausgewiesen (insgesamt rd. 7.300 m²). Da eine Aufschließung von dem im Norden vorbeiführenden Weg her und ein Bebauungsplan fehlen, wird die Fläche als Bauaufschließungsgebiet bewertet. Davon wird eine Teilfläche des Gst. 830/4 von 500 m² nördlich des Wohnhauses als Zubehörfläche und nicht als Bau(aufschließungs)land bewertet. Es handelt es um einen arrondierten Betrieb (Scheibengrund), die Hofstelle liegt im nördlichen Bereich. Die übrigen Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Innerbetrieblich ist die Aufschließung durch unbefestigte Traktorwege gegeben. Im östlichen Bereich ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen durch die herrschende Hangneigung (bis 20 Grad) nur erschwert möglich. Im westlichen Teil besteht eine geringere Neigung bzw. eine ebene Fläche, sodass der Einsatz herkömmlicher Maschinen möglich ist. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen auf eigenem Grund und eine Unterwasserpumpe. Licht- und Kraftstromversorgung sind vorhanden. Die Entsorgung der häuslichen Abwässer erfolgt über eine Sammelgrube, ein Kanalanschluss ist noch nicht hergestellt. Gebäude: a) Wohnhaus Södingberg 103: Baubewilligung 1956, Benützungsbewilligung 1959. Ungefähre Nutzflächen laut Plan: Keller 68,35 m², Erdgeschoß 68,35 m², ausgebauter Teil des Dachbodens 35,60 ², nicht ausgebaut 32 m². Voll unterkellerter Massivbau mit teilweise ausgebautem Dachgeschoß, Zentralheizung mit Festbrennstoffkessel, äußerst mangelhafte Wärmedämmung. Der Bauzustand ist schlecht (Note 4,0), die Bauausstattung einfach. Baumängel bzw. Bauschäden: Die Betonstiege in das Dachgeschoß ist äußerst mangelhaft hergestellt. Schäden an der Außenfassade nach Einbau von Fenstern wurden nicht saniert. Das Traufenpflaster an der Ostseite weist starke Sprünge bzw. Senkungen auf. In den Räumen des Erdgeschoßes ist z.T. starke Schimmelbildung feststellbar und an der Decke und an der Außenmauer sind Wasserschäden nach Beschädigung des Daches durch Hagel erkennbar. Dusche und WC sind derzeit nicht benützbar, weil die Sanierung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde. Im Dachgeschoß sind die im nördlichen Teil begonnenen Sanierungs- und Ausbauarbeiten ebenfalls nicht abgeschlossen. Die bergseitige Kellermauer ist stark durchfeuchtet (zum Teil durch die undichte Sammelgrube bedingt). Im Haus ist Gerümpel gelagert, mit Entsorgungskosten ist zu rechnen. b) Stall- bzw. Wirtschaftsgebäude: Das Baujahr konnte nicht eruiert werden (geschätztes Alter 53 Jahre). Über einem Massivbau Tenne bzw. Heuboden. Westlich des Gebäudes befinden sich Düngerstätte und Güllegrube (Fassungsvermögen angeblich 12.000 l). Ostseitig ist ein 3 seitig offener Maschineneinstellraum angebaut. Die Bauzustandsnote beträgt 3,5 (mittel), die Bauausstattung ist einfach. Durch Hagel im Jahr 2009 wurde das Dach schwer beschädigt. Derzeit ist lediglich die Osteite neu gedeckt, an der Westseite sind noch Schäden zu beheben. Auch in diesem Gebäude befindet sich Gerümpel, das entsorgt werden muss. Die Kosten werden nur zum Teil durch Erlöse für Altmetall abzudecken sein. c) Nebengebäude: Ebenerdiger Massivbau, der nördliche Teil ist 3seitig offen. Und dient als Unterstellplatz für Maschinen. Im gemauerten Teil sind Pferdeboxen errichtet. Auch hier ist Gerümpel gelagert, dessen Entfernung Kosten verursachen wird. Es besteht ein Grundsteuerrückstand von derzeit EUR 44,80. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Die zu erwartenden Entsorgungskosten für Gerümpel und Unrat wurden mit insgesamt EUR 1.500,-- geschätzt und vom Wert der Liegenschaft abgezogen. |
| Grundstücksgröße: | 28.838 m² |
| Objektgröße: | 68,35 m² |
| Schätzwert: | 146.300,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: a) Maschinen: 1 Traktor IHC Bj. 1974, Motorschaden EUR 400,-- Miststreuer Schicht – wertlos EUR 0,-- Feldhäcksler PZ Mex EUR 600,-- Düngerstreuer EUR 200,-- Maisschälmaschine Safental – wertlos EUR 0,-- Schrotmühle Safental EUR 200,-- div Kleingeräte wie Gabeln, Rechen udgl., pauschal EUR 50,-- EUR 1.450,-- Die Maschinen und Geräte sind alt und in schlechtem Zustand. Deren Funktionstüchtigkeit wurde nicht überprüft. b) Vorräte: 8 Strohballen in der Tenne, pauschal EUR 150,-- insgesamt EUR 1.600,-- |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 1.600,00 EUR |
| Vadium: | 14.790,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 73.950,00 EUR |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Kleinlandwirtschaft |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (850 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (27 KB) |
| Grundriss(e): | Grundriss (14 KB) |
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Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 20.2.2013Bekannt gemacht am 20.2.2013
| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Voitsberg |
| Aktenzeichen: | 633 7 E 63/12b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 8.4.2013 um 10:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 18, 1. Stock |
| Telefonkontakt: | 03142/21665-75 |
| Besichtigungszeit: | Besichtigungstermine können bis 10 Tage vor dem Termin beantragt werden. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Zi 29/I, zw. 8.00 und 12.00 Uhr und zw. 13.00 und 15.00 Uhr |
| Sonstiges: | Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten existieren laut Grundbuch nicht. Allerdings verläuft über die Gst. 831 und 830/4 ein (nicht verbücherter) Weg im Ausmaß von 408 m² zu weiter nördlich gelegenen Liegenschaften. Diese Belastung wurde vom Sachverständigen mit EUR 204,-- bewertet; ein Abzug vom Schätzwert erfolgt nicht. Zusätzlich wird den Beteiligten und Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass Rosa Krienzer, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 KG Södingberg (das ist die mit der Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtreibens zu TZ 237/1942, A 2-LNr. 1 a) belastete Liegenschaft) zu Protokoll gegeben hat, dass die jeweiligen Eigentümer der EZ 18 GB 63360 Södingberg lediglich das Recht haben, auf dem über ihren Grund führenden Servitutsweg mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und diesen Weg jederzeit zur vollen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften zu benützen. Frau Krienzer vertritt die Ansicht, dass sich dieses Recht nicht auf Verkehr bezieht, der dadurch entsteht, dass möglicherweise Bauplätze gewidmet und abverkauft werden. Die Verpflichteten haben keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 erstattet. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen! |
| Grundbuch: | 63360 Södingberg |
| EZ: | 18 |
| Grundstücksnr.: | .135, 829/3, 830/1, 830/4, 830/5, 831, 833, 834, 835 |
| BLNr: | 2 u. 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Södingberg 103 |
| PLZ/Ort: | 8152 Stallhofen |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Liegenschaft befindet sich ca. 5 km nördlich von Stallhofen in einer Seehöhe von rd. 450 m. Die Zufahrt zur Kleinlandwirtschaft erfolgt von Stallhofen kommend über die Geistthaler Landesstraße, von der ca. 1,5 km nach dem Gasthaus Mühlhuber ein Gemeindeweg in Richtung Nordosten abzweigt. Nach ca. 500 m biegt man in Richtung norden auf einen asphaltierten Servitutsweg ab, auf dem man nach ca. 250 m die Liegenschaft erreicht. Laut Auskunft der Gemeinde Södingberg sind laut Flächenwidmungsplan 4.0 Teile der Liegenschaft, und zwar die Grundstücke .135 und 830/4, sowie Teile der Gst. 833 und 829/3, 834 und 835 als Bauland (WA 0,2 – 0,4) ausgewiesen (insgesamt rd. 7.300 m²). Da eine Aufschließung von dem im Norden vorbeiführenden Weg her und ein Bebauungsplan fehlen, wird die Fläche als Bauaufschließungsgebiet bewertet. Davon wird eine Teilfläche des Gst. 830/4 von 500 m² nördlich des Wohnhauses als Zubehörfläche und nicht als Bau(aufschließungs)land bewertet. Es handelt es um einen arrondierten Betrieb (Scheibengrund), die Hofstelle liegt im nördlichen Bereich. Die übrigen Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Innerbetrieblich ist die Aufschließung durch unbefestigte Traktorwege gegeben. Im östlichen Bereich ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen durch die herrschende Hangneigung (bis 20 Grad) nur erschwert möglich. Im westlichen Teil besteht eine geringere Neigung bzw. eine ebene Fläche, sodass der Einsatz herkömmlicher Maschinen möglich ist. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen auf eigenem Grund und eine Unterwasserpumpe. Licht- und Kraftstromversorgung sind vorhanden. Die Entsorgung der häuslichen Abwässer erfolgt über eine Sammelgrube, ein Kanalanschluss ist noch nicht hergestellt. Gebäude: a) Wohnhaus Södingberg 103: Baubewilligung 1956, Benützungsbewilligung 1959. Ungefähre Nutzflächen laut Plan: Keller 68,35 m², Erdgeschoß 68,35 m², ausgebauter Teil des Dachbodens 35,60 ², nicht ausgebaut 32 m². Voll unterkellerter Massivbau mit teilweise ausgebautem Dachgeschoß, Zentralheizung mit Festbrennstoffkessel, äußerst mangelhafte Wärmedämmung. Der Bauzustand ist schlecht (Note 4,0), die Bauausstattung einfach. Baumängel bzw. Bauschäden: Die Betonstiege in das Dachgeschoß ist äußerst mangelhaft hergestellt. Schäden an der Außenfassade nach Einbau von Fenstern wurden nicht saniert. Das Traufenpflaster an der Ostseite weist starke Sprünge bzw. Senkungen auf. In den Räumen des Erdgeschoßes ist z.T. starke Schimmelbildung feststellbar und an der Decke und an der Außenmauer sind Wasserschäden nach Beschädigung des Daches durch Hagel erkennbar. Dusche und WC sind derzeit nicht benützbar, weil die Sanierung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde. Im Dachgeschoß sind die im nördlichen Teil begonnenen Sanierungs- und Ausbauarbeiten ebenfalls nicht abgeschlossen. Die bergseitige Kellermauer ist stark durchfeuchtet (zum Teil durch die undichte Sammelgrube bedingt). Im Haus ist Gerümpel gelagert, mit Entsorgungskosten ist zu rechnen. b) Stall- bzw. Wirtschaftsgebäude: Das Baujahr konnte nicht eruiert werden (geschätztes Alter 53 Jahre). Über einem Massivbau Tenne bzw. Heuboden. Westlich des Gebäudes befinden sich Düngerstätte und Güllegrube (Fassungsvermögen angeblich 12.000 l). Ostseitig ist ein 3 seitig offener Maschineneinstellraum angebaut. Die Bauzustandsnote beträgt 3,5 (mittel), die Bauausstattung ist einfach. Durch Hagel im Jahr 2009 wurde das Dach schwer beschädigt. Derzeit ist lediglich die Osteite neu gedeckt, an der Westseite sind noch Schäden zu beheben. Auch in diesem Gebäude befindet sich Gerümpel, das entsorgt werden muss. Die Kosten werden nur zum Teil durch Erlöse für Altmetall abzudecken sein. c) Nebengebäude: Ebenerdiger Massivbau, der nördliche Teil ist 3seitig offen. Und dient als Unterstellplatz für Maschinen. Im gemauerten Teil sind Pferdeboxen errichtet. Auch hier ist Gerümpel gelagert, dessen Entfernung Kosten verursachen wird. Es besteht ein Grundsteuerrückstand von derzeit EUR 44,80. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Die zu erwartenden Entsorgungskosten für Gerümpel und Unrat wurden mit insgesamt EUR 1.500,-- geschätzt und vom Wert der Liegenschaft abgezogen. |
| Grundstücksgröße: | 28.838 m² |
| Objektgröße: | 68,35 m² |
| Schätzwert: | 146.300,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: a) Maschinen: 1 Traktor IHC Bj. 1974, Motorschaden EUR 400,-- Miststreuer Schicht – wertlos EUR 0,-- Feldhäcksler PZ Mex EUR 600,-- Düngerstreuer EUR 200,-- Maisschälmaschine Safental – wertlos EUR 0,-- Schrotmühle Safental EUR 200,-- div Kleingeräte wie Gabeln, Rechen udgl., pauschal EUR 50,-- EUR 1.450,-- Die Maschinen und Geräte sind alt und in schlechtem Zustand. Deren Funktionstüchtigkeit wurde nicht überprüft. b) Vorräte: 8 Strohballen in der Tenne, pauschal EUR 150,-- insgesamt EUR 1.600,-- |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 1.600,00 EUR |
| Vadium: | 14.790,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 73.950,00 EUR |
Bekannt gemacht am 7.3.2013
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" von Besichtigungstermine können bis 10 Tage vor dem Termin beantragt werden. auf a) 20.3.2013, 9.00 bis 10.00 Uhr, und, b) 27.3.2013, 17.00 bis 18.00 Uhr geändert.
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Voitsberg, 633 7 E 63/12b |
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| Entfall des Termins - Kleinlandwirtschaft (Berichtigte Fassung) | |
| Gericht: | BG Voitsberg |
| Aktenzeichen: | 633 7 E 63/12b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 06.04.2013 |
| Sonstiges: | Das Verfahren wurde über Antrag der betreibenden Partei gem. § 45 a EO aufgeschoben. |
| Termin: | am 8.4.2013 um 10:00 Uhr |
| Ort: | Saal 18, 1. Stock |
| Grundbuch: | 63360 Södingberg |
| EZ: | 18 |
| Grundstücksnr.: | .135, 829/3, 830/1, 830/4, 830/5, 831, 833, 834, 835 |
| BLNr: | 2 u. 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Södingberg 103 |
| PLZ/Ort: | 8152 Stallhofen |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Liegenschaft befindet sich ca. 5 km nördlich von Stallhofen in einer Seehöhe von rd. 450 m. Die Zufahrt zur Kleinlandwirtschaft erfolgt von Stallhofen kommend über die Geistthaler Landesstraße, von der ca. 1,5 km nach dem Gasthaus Mühlhuber ein Gemeindeweg in Richtung Nordosten abzweigt. Nach ca. 500 m biegt man in Richtung norden auf einen asphaltierten Servitutsweg ab, auf dem man nach ca. 250 m die Liegenschaft erreicht. Laut Auskunft der Gemeinde Södingberg sind laut Flächenwidmungsplan 4.0 Teile der Liegenschaft, und zwar die Grundstücke .135 und 830/4, sowie Teile der Gst. 833 und 829/3, 834 und 835 als Bauland (WA 0,2 – 0,4) ausgewiesen (insgesamt rd. 7.300 m²). Da eine Aufschließung von dem im Norden vorbeiführenden Weg her und ein Bebauungsplan fehlen, wird die Fläche als Bauaufschließungsgebiet bewertet. Davon wird eine Teilfläche des Gst. 830/4 von 500 m² nördlich des Wohnhauses als Zubehörfläche und nicht als Bau(aufschließungs)land bewertet. Es handelt es um einen arrondierten Betrieb (Scheibengrund), die Hofstelle liegt im nördlichen Bereich. Die übrigen Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Innerbetrieblich ist die Aufschließung durch unbefestigte Traktorwege gegeben. Im östlichen Bereich ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen durch die herrschende Hangneigung (bis 20 Grad) nur erschwert möglich. Im westlichen Teil besteht eine geringere Neigung bzw. eine ebene Fläche, sodass der Einsatz herkömmlicher Maschinen möglich ist. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen auf eigenem Grund und eine Unterwasserpumpe. Licht- und Kraftstromversorgung sind vorhanden. Die Entsorgung der häuslichen Abwässer erfolgt über eine Sammelgrube, ein Kanalanschluss ist noch nicht hergestellt. Gebäude: a) Wohnhaus Södingberg 103: Baubewilligung 1956, Benützungsbewilligung 1959. Ungefähre Nutzflächen laut Plan: Keller 68,35 m², Erdgeschoß 68,35 m², ausgebauter Teil des Dachbodens 35,60 ², nicht ausgebaut 32 m². Voll unterkellerter Massivbau mit teilweise ausgebautem Dachgeschoß, Zentralheizung mit Festbrennstoffkessel, äußerst mangelhafte Wärmedämmung. Der Bauzustand ist schlecht (Note 4,0), die Bauausstattung einfach. Baumängel bzw. Bauschäden: Die Betonstiege in das Dachgeschoß ist äußerst mangelhaft hergestellt. Schäden an der Außenfassade nach Einbau von Fenstern wurden nicht saniert. Das Traufenpflaster an der Ostseite weist starke Sprünge bzw. Senkungen auf. In den Räumen des Erdgeschoßes ist z.T. starke Schimmelbildung feststellbar und an der Decke und an der Außenmauer sind Wasserschäden nach Beschädigung des Daches durch Hagel erkennbar. Dusche und WC sind derzeit nicht benützbar, weil die Sanierung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde. Im Dachgeschoß sind die im nördlichen Teil begonnenen Sanierungs- und Ausbauarbeiten ebenfalls nicht abgeschlossen. Die bergseitige Kellermauer ist stark durchfeuchtet (zum Teil durch die undichte Sammelgrube bedingt). Im Haus ist Gerümpel gelagert, mit Entsorgungskosten ist zu rechnen. b) Stall- bzw. Wirtschaftsgebäude: Das Baujahr konnte nicht eruiert werden (geschätztes Alter 53 Jahre). Über einem Massivbau Tenne bzw. Heuboden. Westlich des Gebäudes befinden sich Düngerstätte und Güllegrube (Fassungsvermögen angeblich 12.000 l). Ostseitig ist ein 3 seitig offener Maschineneinstellraum angebaut. Die Bauzustandsnote beträgt 3,5 (mittel), die Bauausstattung ist einfach. Durch Hagel im Jahr 2009 wurde das Dach schwer beschädigt. Derzeit ist lediglich die Osteite neu gedeckt, an der Westseite sind noch Schäden zu beheben. Auch in diesem Gebäude befindet sich Gerümpel, das entsorgt werden muss. Die Kosten werden nur zum Teil durch Erlöse für Altmetall abzudecken sein. c) Nebengebäude: Ebenerdiger Massivbau, der nördliche Teil ist 3seitig offen. Und dient als Unterstellplatz für Maschinen. Im gemauerten Teil sind Pferdeboxen errichtet. Auch hier ist Gerümpel gelagert, dessen Entfernung Kosten verursachen wird. Es besteht ein Grundsteuerrückstand von derzeit EUR 44,80. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Die zu erwartenden Entsorgungskosten für Gerümpel und Unrat wurden mit insgesamt EUR 1.500,-- geschätzt und vom Wert der Liegenschaft abgezogen. |
| Grundstücksgröße: | 28.838 m² |
| Objektgröße: | 68,35 m² |
| Schätzwert: | 146.300,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: a) Maschinen: 1 Traktor IHC Bj. 1974, Motorschaden EUR 400,-- Miststreuer Schicht – wertlos EUR 0,-- Feldhäcksler PZ Mex EUR 600,-- Düngerstreuer EUR 200,-- Maisschälmaschine Safental – wertlos EUR 0,-- Schrotmühle Safental EUR 200,-- div Kleingeräte wie Gabeln, Rechen udgl., pauschal EUR 50,-- EUR 1.450,-- Die Maschinen und Geräte sind alt und in schlechtem Zustand. Deren Funktionstüchtigkeit wurde nicht überprüft. b) Vorräte: 8 Strohballen in der Tenne, pauschal EUR 150,-- insgesamt EUR 1.600,-- |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 1.600,00 EUR |
| Vadium: | 14.790,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 73.950,00 EUR |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 20.2.2013Bekannt gemacht am 20.2.2013
| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Voitsberg |
| Aktenzeichen: | 633 7 E 63/12b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 8.4.2013 um 10:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 18, 1. Stock |
| Telefonkontakt: | 03142/21665-75 |
| Besichtigungszeit: | Besichtigungstermine können bis 10 Tage vor dem Termin beantragt werden. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Zi 29/I, zw. 8.00 und 12.00 Uhr und zw. 13.00 und 15.00 Uhr |
| Sonstiges: | Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten existieren laut Grundbuch nicht. Allerdings verläuft über die Gst. 831 und 830/4 ein (nicht verbücherter) Weg im Ausmaß von 408 m² zu weiter nördlich gelegenen Liegenschaften. Diese Belastung wurde vom Sachverständigen mit EUR 204,-- bewertet; ein Abzug vom Schätzwert erfolgt nicht. Zusätzlich wird den Beteiligten und Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass Rosa Krienzer, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 KG Södingberg (das ist die mit der Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtreibens zu TZ 237/1942, A 2-LNr. 1 a) belastete Liegenschaft) zu Protokoll gegeben hat, dass die jeweiligen Eigentümer der EZ 18 GB 63360 Södingberg lediglich das Recht haben, auf dem über ihren Grund führenden Servitutsweg mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und diesen Weg jederzeit zur vollen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften zu benützen. Frau Krienzer vertritt die Ansicht, dass sich dieses Recht nicht auf Verkehr bezieht, der dadurch entsteht, dass möglicherweise Bauplätze gewidmet und abverkauft werden. Die Verpflichteten haben keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 erstattet. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen! |
| Grundbuch: | 63360 Södingberg |
| EZ: | 18 |
| Grundstücksnr.: | .135, 829/3, 830/1, 830/4, 830/5, 831, 833, 834, 835 |
| BLNr: | 2 u. 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Södingberg 103 |
| PLZ/Ort: | 8152 Stallhofen |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Liegenschaft befindet sich ca. 5 km nördlich von Stallhofen in einer Seehöhe von rd. 450 m. Die Zufahrt zur Kleinlandwirtschaft erfolgt von Stallhofen kommend über die Geistthaler Landesstraße, von der ca. 1,5 km nach dem Gasthaus Mühlhuber ein Gemeindeweg in Richtung Nordosten abzweigt. Nach ca. 500 m biegt man in Richtung norden auf einen asphaltierten Servitutsweg ab, auf dem man nach ca. 250 m die Liegenschaft erreicht. Laut Auskunft der Gemeinde Södingberg sind laut Flächenwidmungsplan 4.0 Teile der Liegenschaft, und zwar die Grundstücke .135 und 830/4, sowie Teile der Gst. 833 und 829/3, 834 und 835 als Bauland (WA 0,2 – 0,4) ausgewiesen (insgesamt rd. 7.300 m²). Da eine Aufschließung von dem im Norden vorbeiführenden Weg her und ein Bebauungsplan fehlen, wird die Fläche als Bauaufschließungsgebiet bewertet. Davon wird eine Teilfläche des Gst. 830/4 von 500 m² nördlich des Wohnhauses als Zubehörfläche und nicht als Bau(aufschließungs)land bewertet. Es handelt es um einen arrondierten Betrieb (Scheibengrund), die Hofstelle liegt im nördlichen Bereich. Die übrigen Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Innerbetrieblich ist die Aufschließung durch unbefestigte Traktorwege gegeben. Im östlichen Bereich ist eine maschinelle Bearbeitung der Flächen durch die herrschende Hangneigung (bis 20 Grad) nur erschwert möglich. Im westlichen Teil besteht eine geringere Neigung bzw. eine ebene Fläche, sodass der Einsatz herkömmlicher Maschinen möglich ist. Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen auf eigenem Grund und eine Unterwasserpumpe. Licht- und Kraftstromversorgung sind vorhanden. Die Entsorgung der häuslichen Abwässer erfolgt über eine Sammelgrube, ein Kanalanschluss ist noch nicht hergestellt. Gebäude: a) Wohnhaus Södingberg 103: Baubewilligung 1956, Benützungsbewilligung 1959. Ungefähre Nutzflächen laut Plan: Keller 68,35 m², Erdgeschoß 68,35 m², ausgebauter Teil des Dachbodens 35,60 ², nicht ausgebaut 32 m². Voll unterkellerter Massivbau mit teilweise ausgebautem Dachgeschoß, Zentralheizung mit Festbrennstoffkessel, äußerst mangelhafte Wärmedämmung. Der Bauzustand ist schlecht (Note 4,0), die Bauausstattung einfach. Baumängel bzw. Bauschäden: Die Betonstiege in das Dachgeschoß ist äußerst mangelhaft hergestellt. Schäden an der Außenfassade nach Einbau von Fenstern wurden nicht saniert. Das Traufenpflaster an der Ostseite weist starke Sprünge bzw. Senkungen auf. In den Räumen des Erdgeschoßes ist z.T. starke Schimmelbildung feststellbar und an der Decke und an der Außenmauer sind Wasserschäden nach Beschädigung des Daches durch Hagel erkennbar. Dusche und WC sind derzeit nicht benützbar, weil die Sanierung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde. Im Dachgeschoß sind die im nördlichen Teil begonnenen Sanierungs- und Ausbauarbeiten ebenfalls nicht abgeschlossen. Die bergseitige Kellermauer ist stark durchfeuchtet (zum Teil durch die undichte Sammelgrube bedingt). Im Haus ist Gerümpel gelagert, mit Entsorgungskosten ist zu rechnen. b) Stall- bzw. Wirtschaftsgebäude: Das Baujahr konnte nicht eruiert werden (geschätztes Alter 53 Jahre). Über einem Massivbau Tenne bzw. Heuboden. Westlich des Gebäudes befinden sich Düngerstätte und Güllegrube (Fassungsvermögen angeblich 12.000 l). Ostseitig ist ein 3 seitig offener Maschineneinstellraum angebaut. Die Bauzustandsnote beträgt 3,5 (mittel), die Bauausstattung ist einfach. Durch Hagel im Jahr 2009 wurde das Dach schwer beschädigt. Derzeit ist lediglich die Osteite neu gedeckt, an der Westseite sind noch Schäden zu beheben. Auch in diesem Gebäude befindet sich Gerümpel, das entsorgt werden muss. Die Kosten werden nur zum Teil durch Erlöse für Altmetall abzudecken sein. c) Nebengebäude: Ebenerdiger Massivbau, der nördliche Teil ist 3seitig offen. Und dient als Unterstellplatz für Maschinen. Im gemauerten Teil sind Pferdeboxen errichtet. Auch hier ist Gerümpel gelagert, dessen Entfernung Kosten verursachen wird. Es besteht ein Grundsteuerrückstand von derzeit EUR 44,80. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden. Die zu erwartenden Entsorgungskosten für Gerümpel und Unrat wurden mit insgesamt EUR 1.500,-- geschätzt und vom Wert der Liegenschaft abgezogen. |
| Grundstücksgröße: | 28.838 m² |
| Objektgröße: | 68,35 m² |
| Schätzwert: | 146.300,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | Zur Liegenschaft gehört als Zubehör: a) Maschinen: 1 Traktor IHC Bj. 1974, Motorschaden EUR 400,-- Miststreuer Schicht – wertlos EUR 0,-- Feldhäcksler PZ Mex EUR 600,-- Düngerstreuer EUR 200,-- Maisschälmaschine Safental – wertlos EUR 0,-- Schrotmühle Safental EUR 200,-- div Kleingeräte wie Gabeln, Rechen udgl., pauschal EUR 50,-- EUR 1.450,-- Die Maschinen und Geräte sind alt und in schlechtem Zustand. Deren Funktionstüchtigkeit wurde nicht überprüft. b) Vorräte: 8 Strohballen in der Tenne, pauschal EUR 150,-- insgesamt EUR 1.600,-- |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 1.600,00 EUR |
| Vadium: | 14.790,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 73.950,00 EUR |
Bekannt gemacht am 7.3.2013
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" von Besichtigungstermine können bis 10 Tage vor dem Termin beantragt werden. auf a) 20.3.2013, 9.00 bis 10.00 Uhr, und, b) 27.3.2013, 17.00 bis 18.00 Uhr geändert.
Bekannt gemacht am 6.4.2013
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 8.4.2013 um 10:00 Uhr.
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten existieren laut Grundbuch nicht., Allerdings verläuft über die Gst. 831 und 830/4 ein (nicht verbücherter) Weg im Ausmaß von 408 m² zu weiter nördlich gelegenen Liegenschaften. Diese Belastung wurde vom Sachverständigen mit EUR 204,-- bewertet; ein Abzug vom Schätzwert erfolgt nicht. , Zusätzlich wird den Beteiligten und Interessenten zur Kenntnis gebracht, dass Rosa Krienzer, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 22 KG Södingberg (das ist die mit der Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtreibens zu TZ 237/1942, A 2-LNr. 1 a) belastete Liegenschaft) zu Protokoll gegeben hat, dass die jeweiligen Eigentümer der EZ 18 GB 63360 Södingberg lediglich das Recht haben, auf dem über ihren Grund führenden Servitutsweg mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und diesen Weg jederzeit zur vollen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften zu benützen., Frau Krienzer vertritt die Ansicht, dass sich dieses Recht nicht auf Verkehr bezieht, der dadurch entsteht, dass möglicherweise Bauplätze gewidmet und abverkauft werden., Die Verpflichteten haben keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 erstattet., Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. , Bieter haben einen Lichtbildausweis mitzubringen! auf Das Verfahren wurde über Antrag der betreibenden Partei gem. § 45 a EO aufgeschoben. geändert.
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