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BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d

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Versteigerung - Geschäftshaus
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 33/12d
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 27.02.2013
Versteigerungstermin:am 28.03.2013 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen .
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23332 Rohrbach am Steinfelde
EZ:43
Grundstücksnr.:.54 und 423/13
BLNr:3 und 4
Liegenschaftsadresse:Ruedlstraße 11
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden.
Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut.
Grundstücksgröße:562 m²
Objektgröße:500,00 m²

Schätzwert:
120.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
nicht festgestellt
Vadium:
12.000,00 EUR
Geringstes Gebot:
90.000,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Geschäftshaus
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (4549 KB)
Lageplan: nicht verfügbar
Grundriss(e): nicht verfügbar
Foto(s): Fotos siehe Langgutachten (50 KB)
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1. Update

BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d
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BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d

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Entfall des Termins - Geschäftshaus (Berichtigte Fassung)
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 33/12d
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 06.03.2013
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen .
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Termin:am 28.03.2013 um 09:30 Uhr
Ort:Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal

Grundbuch:23332 Rohrbach am Steinfelde
EZ:43
Grundstücksnr.:.54 und 423/13
BLNr:3 und 4
Liegenschaftsadresse:Ruedlstraße 11
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden.
Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut.
Grundstücksgröße:562 m²
Objektgröße:500,00 m²

Schätzwert:
120.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
nicht festgestellt
Vadium:
12.000,00 EUR
Geringstes Gebot:
90.000,00 EUR

Alle Änderungen zu diesem Edikt:

Versteigerung vom 27.2.2013
Entfall des Termins vom 6.3.2013

Bekannt gemacht am 27.2.2013

Versteigerung - Geschäftshaus (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung)
Gericht:BG Neunkirchen
Aktenzeichen:233 9 E 33/12d
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerungstermin:am 28.03.2013 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen .
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23332 Rohrbach am Steinfelde
EZ:43
Grundstücksnr.:.54 und 423/13
BLNr:3 und 4
Liegenschaftsadresse:Ruedlstraße 11
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden.
Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut.
Grundstücksgröße:562 m²
Objektgröße:500,00 m²

Schätzwert:
120.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
nicht festgestellt
Vadium:
12.000,00 EUR
Geringstes Gebot:
90.000,00 EUR

Bekannt gemacht am 6.3.2013

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 28.03.2013 um 09:30 Uhr.


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