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Versteigerungen von Liegenschaften BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d |
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| Versteigerung - Geschäftshaus | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 33/12d |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 27.02.2013 |
| Versteigerungstermin: | am 28.03.2013 um 09:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Telefonkontakt: | 02635/62031-213 |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock |
| Sonstiges: | Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen . Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Grundbuch: | 23332 Rohrbach am Steinfelde |
| EZ: | 43 |
| Grundstücksnr.: | .54 und 423/13 |
| BLNr: | 3 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Ruedlstraße 11 |
| PLZ/Ort: | 2630 Ternitz |
| Kategorie(n): | gewerbliche Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden. Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut. |
| Grundstücksgröße: | 562 m² |
| Objektgröße: | 500,00 m² |
| Schätzwert: | 120.000,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | nicht festgestellt |
| Vadium: | 12.000,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.000,00 EUR |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Geschäftshaus |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (4549 KB) |
| Lageplan: | nicht verfügbar |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
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| 1. Update |
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Neunkirchen, 233 9 E 33/12d |
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| [voriger Fall] | [zum Suchergebnis] | [nächster Fall] |
| Entfall des Termins - Geschäftshaus (Berichtigte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 33/12d |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 06.03.2013 |
| Sonstiges: | Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen . Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Termin: | am 28.03.2013 um 09:30 Uhr |
| Ort: | Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Grundbuch: | 23332 Rohrbach am Steinfelde |
| EZ: | 43 |
| Grundstücksnr.: | .54 und 423/13 |
| BLNr: | 3 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Ruedlstraße 11 |
| PLZ/Ort: | 2630 Ternitz |
| Kategorie(n): | gewerbliche Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden. Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut. |
| Grundstücksgröße: | 562 m² |
| Objektgröße: | 500,00 m² |
| Schätzwert: | 120.000,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | nicht festgestellt |
| Vadium: | 12.000,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.000,00 EUR |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 27.2.2013Bekannt gemacht am 27.2.2013
| Versteigerung - Geschäftshaus (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Neunkirchen |
| Aktenzeichen: | 233 9 E 33/12d |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 28.03.2013 um 09:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal |
| Telefonkontakt: | 02635/62031-213 |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock |
| Sonstiges: | Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag keine offene Abgabenforderungen . Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Verpflichteten die Vermietung der gesamten Liegenschaft an die Firma M. Pittesser GmbH, Neunkirchner Str. 28, 2620 Ternitz, behauptet wird. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
| Grundbuch: | 23332 Rohrbach am Steinfelde |
| EZ: | 43 |
| Grundstücksnr.: | .54 und 423/13 |
| BLNr: | 3 und 4 |
| Liegenschaftsadresse: | Ruedlstraße 11 |
| PLZ/Ort: | 2630 Ternitz |
| Kategorie(n): | gewerbliche Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Der straßenseitige Baukörper ist zweigeschoßig mit einem nicht ausgebauten Dachboden. Links davon bis zur linken Grundgrenze befindet sich eine eingeschoßige überbaute Durchfahrt. Das restliche Grundstück ist komplett mit einem eingeschoßigen massiven Hallengebäude überbaut. Entlang der hinteren Grundgrenze ist diese Halle an ein älteres und ursprünglich für eine Schlosserei hergestelltes Gebäude mit Erdgeschoß und Dachboden mit Pultdach angebaut. |
| Grundstücksgröße: | 562 m² |
| Objektgröße: | 500,00 m² |
| Schätzwert: | 120.000,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | nicht festgestellt |
| Vadium: | 12.000,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.000,00 EUR |
Bekannt gemacht am 6.3.2013
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 28.03.2013 um 09:30 Uhr.
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