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Versteigerungen von Liegenschaften BG Innsbruck, 811 20 E 81/12v |
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| Versteigerung - unbebaute Liegenschaft | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Innsbruck |
| Aktenzeichen: | 811 20 E 81/12v |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 14.03.2013 |
| Versteigerungstermin: | am 03.07.2013 um 09:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Innsbruck, Bruneckerstraße 3, VH-Saal 8 |
| Telefonkontakt: | 0512 / 90609 - 827 Herr Diplomrechtspfleger Linder |
| Besichtigungszeit: | Besichtigung der Liegenschaft ist jederzeit möglich |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | ausnahmslos von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Sonstiges: | Es ging keine Mitteilung gemäß § 6/1 Ziff. 9 a UStG 1994 vom Verpflichteten ein. |
| Grundbuch: | 81123 Neustift |
| EZ: | 1137 |
| Grundstücksnr.: | 153/2 |
| BLNr: | 1 |
| Liegenschaftsadresse: | Ortsteil Scheibe - ohne Hausnummer |
| PLZ/Ort: | 6176 Neustift im Stubaital |
| Kategorie(n): | unbebaute Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Die Grundparzelle 153/2 ist derzeit als Freiland gewidmet und befindet sich in der Gelben Gefahrenzone "Lawine". Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung ist eine Umwidmung in Bauland unter Einhaltung von bautechnischen Vorschriften zulässig. |
| Grundstücksgröße: | 1.200 m² |
| Schätzwert: | 127.440,00 EUR |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.744,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 84.960,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Die Grundparzelle wird derzeit als Wiese genutzt. Es handelt sich um eine neuerliche Versteigerung gemäß § 19 f Tir. GVG ! Als Bieter dürfen nur Personen zugelassen werden, die innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntmachung dieses Termines bei der Grundverkehrsbehörde ansuchen und dem Exekutionsgericht - die Bieterbewilligung oder die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten über die Abgabe der Erklärung nach § 11 Abs. 1 oder 2 - die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten, dass der Rechtserwerb nicht der Erklärungspflicht unterliegt, oder - die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten nach § 20 Abs. 3 letzter Satz oder Abs. 4 letzter Satz vorweisen ! (§ 20 Abs. 2 Tir. GVG) Auf das auch beim Bezirksgericht Innsbruck, Bruneckerstraße 3, Zimmer 3.12 im 3. Stock zur Einsichtnahme von 8.00 bis 12.00 Uhr aufliegende Gutachten wird hingewiesen. |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten unbebaute Liegenschaft |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (517 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (121 KB) Orthofoto (111 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
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