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BG Innsbruck, 811 20 E 81/12v
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Innsbruck, 811 20 E 81/12v

Ediktsdatei

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Versteigerung - unbebaute Liegenschaft
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Innsbruck
Aktenzeichen: 811 20 E 81/12v
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 14.03.2013
Versteigerungstermin:am 03.07.2013 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Innsbruck, Bruneckerstraße 3, VH-Saal 8
Telefonkontakt:0512 / 90609 - 827 Herr Diplomrechtspfleger Linder
Besichtigungszeit:Besichtigung der Liegenschaft ist jederzeit möglich
Ort und Zeit der Einsichtnahme:ausnahmslos von 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonstiges:Es ging keine Mitteilung gemäß § 6/1 Ziff. 9 a UStG 1994 vom Verpflichteten ein.

Grundbuch:81123 Neustift
EZ:1137
Grundstücksnr.:153/2
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Ortsteil Scheibe - ohne Hausnummer
PLZ/Ort:6176 Neustift im Stubaital

Kategorie(n):unbebaute Liegenschaft
Beschreibung (WE):Die Grundparzelle 153/2 ist derzeit als Freiland gewidmet und befindet sich in der Gelben Gefahrenzone "Lawine". Seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung ist eine Umwidmung in Bauland unter Einhaltung von bautechnischen Vorschriften zulässig.
Grundstücksgröße:1.200 m²

Schätzwert:
127.440,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
12.744,00 EUR
Geringstes Gebot:
84.960,00 EUR

Sonstige Hinweise:Die Grundparzelle wird derzeit als Wiese genutzt.
Es handelt sich um eine neuerliche Versteigerung gemäß § 19 f Tir. GVG !
Als Bieter dürfen nur Personen zugelassen werden, die innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntmachung dieses Termines bei der Grundverkehrsbehörde ansuchen und dem Exekutionsgericht
- die Bieterbewilligung oder die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten über die Abgabe der Erklärung nach § 11 Abs. 1 oder 2
- die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten, dass der Rechtserwerb nicht der Erklärungspflicht unterliegt, oder
- die Bestätigung des Landesgrundverkehrsreferenten nach § 20 Abs. 3 letzter Satz oder Abs. 4 letzter Satz
vorweisen ! (§ 20 Abs. 2 Tir. GVG)
Auf das auch beim Bezirksgericht Innsbruck, Bruneckerstraße 3, Zimmer 3.12 im 3. Stock zur Einsichtnahme von 8.00 bis 12.00 Uhr aufliegende Gutachten wird hingewiesen.

Kurzgutachten: Kurzgutachten unbebaute Liegenschaft
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (517 KB)
Lageplan: Lageplan (121 KB)
Orthofoto (111 KB)
Grundriss(e): nicht verfügbar
Foto(s): Blick Richtung Süden (57 KB) Blick Richtung Osten (34 KB)
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