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Versteigerungen von Liegenschaften BG Völkermarkt, 761 3 E 780/12s |
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| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Völkermarkt |
| Aktenzeichen: | 761 3 E 780/12s |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 05.04.2013 |
| Versteigerungstermin: | am 28.6.2013 um 08:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 11, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt |
| Telefonkontakt: | 04232 2239 DW 32 |
| Besichtigungszeit: | Nach der Exekutionsordnung haben die verpflichtete Partei und auch Dritte Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Ein gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher findet nur über Antrag statt. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt. |
| Sonstiges: | Achtung: Im Gutachten des SV ist der Schätzwert mit EUR 86.000 angeführt; im Zuge von Erörterungen hat sich aber ergeben, dass der Schätzwert mit EUR 120.500 festzusetzen ist. Die Begründung dafür ist bei den sonstigen Hinweisen gegeben, worauf ausdrücklich verwiesen wird. |
| Grundbuch: | 76304 Eis |
| EZ: | 9 |
| Grundstücksnr.: | .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197, 198/2 |
| BLNr: | 1 |
| Liegenschaftsadresse: | St. Radegund 8 |
| PLZ/Ort: | 9113 Ruden |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Kleinlandwirtschaft St. Radegund 8 Gstke Nr. .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197 und 198/2; gesamt 13.124 m²; teils Bauland Dorfgebiet, überwiegend land- und forstwirtschaftliche Flächen; mit Wohnhaus und Gartenlaube und Maschinenhalle und Außenanlagen und (wirtschaftlich aber nicht zweckmäßigem) Wirtschaftsgebäude. (Kleinlandwirtschaft mit Wohnhaus, altem Stallgebäude, altem Nebengebäude und Maschinenhalle, das Wohnhaus wurde lange Zeit als Altenpflegeheim genutzt, derzeit dient es ausschließlich als Wohnhaus Die alten Wirtschaftsgebäude sind für die derzeit bewirtschaftete Fläche überdimensioniert und für die heutigen Verhältnisse in der Landwirtschaft überholt. Die Zufahrt ist über die asphaltierte Gemeindestraße gegeben. Der Bau- und Erhaltungszustand ist mäßig, beim Wohnhaus ist das Bodenniveau unterschiedlich, dadurch nicht behindertengerecht.) |
| Grundstücksgröße: | 13.124 m² |
| Objektgröße: | 215,00 m² |
| Schätzwert: | 120.500,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | landwirtschaftliche Geräte: Vacuumfass, Miststreuer Mengele, Hydraulikkiste, Kreiselschwader, Kreiselheuer, Westfalia Melkanlage, Claas Scheibenmähwerk, Pendelstreuer |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 3.500,00 EUR |
| Vadium: | 12.050,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.375,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der Schätzwert versteht sich inkl. Zubehör. Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen mit der beschlussmäßig festgesetzten Abweichung, dass das geringste Gebot (anstelle 1/2) 3/4 des Schätzwerts beträgt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Die Dienstbarkeit C-LNr 6 a Wasserbezug Wasserleitung hins Gstk 195/1 und 195/2 für EZ 155 GB 76304. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt). HINWEISE. 1. Der SV Ing. Sablatnig hat ursprünglich unter Berücksichtigung von Abbruchkosten für das Wirtschaftsgebäude die Liegenschaft mit EUR 86.000,-- bewertet. Dieser Wert scheint daher im Gutachten des SV Ing. Sablatnig auf. Das Gericht hat dann bekanntgegeben, dass es beabsichtigt, wegen offener öffentlich-rechtlicher Abgaben den Schätzwert mit EUR 58.000,-- zugundezulegen. Dagegen sind Einwendungen erstattet worden. Es wurde dann darüber verhandelt. Ergebnis der Verhandlung war der nunmehrige Schätzwert von EUR 120.500,-- wie laut dem Beschluss vom 13.11.2012. In der Erörterungstagsatzung wurde nämlich erörtert und hat der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig dies schließlich auch als eine mögliche Variante bezeichnet, dass angesichts dessen, dass das Wirtschaftsgebäude zwar wirtschaftlich keinen Nutzen hat, es aber technisch nicht wertlos ist, es nicht mit den rechnerischen Abbruchkosten (somit negativ) bewertet wird, sondern als wertneutral, und es wurde aber im Hinblick darauf, dass dieses Gebäude nur technisch, aber nicht wirtschaftlich nützlich ist, ein 15 %iger Abschlag vorgenommen, und wurde auch zugleich unter Berücksichtigung verbleibenden Wirtschaftsgebäudes der Baugrundwert neu berechnet. Betreffend öffentlich rechtliche Außenstände wurde die Rechtslage angeschaut und erörtert, dass hier offenbar eine summenmäßige Auflistung (die sich ja immer laufend ändern würde) nicht angebracht ist, sondern ein rechnerischer Anpassungsabschlag, welcher als passend mit 5 % erörtert wurde. Das Zubehör ist unstrittig. Insgesamt ergab sich folgende aktuelle Bewertung: Wert der Baugrundstücke EUR 62.000 Wert der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke EUR 31.000 Sachwert der Maschinenhalle EUR 9.500 Sachwert des Wohnhauses EUR 47.000 Außenanlagen EUR 4,500 Landwirtschaftliches Zubehör EUR 3.500; dass sind in Summe EUR 157.500; minus 5 % Abschlag für Wasserbezugsrecht rund EUR 8.000 sind dann EUR 149.500; minus 15 % Abschlag im Hinblick auf wirtschaftlich nicht zweckmäßiges Gebäude rund EUR 22.500 sind dann EUR 127.000,00; minus 5 % Abschlag wegen Unsicherheit öffentlicher Gebührenaußenstände rund EUR 6.500,00; ergibt insgesamt somit Schätzwert somit inkl. Zubehör: EUR 120.500,00. Das Zubehör gliedert sich auf wie folgt: Vacuumfass 200 Liter EUR 700,00 Miststreuer Mengele S 350 EUR 500,00 Hydraulikkiste EUR 300,00 Kreiselschwader EUR 300,00 Kreiselheuer EUR 350,00 Westfalia Melkanlage EUR 500,00 Claas Scheibenmähwerk EUR 700,00 Pendelstreuer EUR 150,00. 2. In der Erörterungstagsatzung wurde weiters auch u.a. erörtert: a. Der SV hat ausgeführt, die Jauchengrube ist offenbar in den Sechzigerjahren errichtet worden. Hier könnte sich auch ein Problem mit der Dichtheit ergeben. b. Betreffend das Wirtschaftsgebäude hat der SV ausgeführt, dass dieses vom technischen Standpunkt nicht so ist, dass man sagen kann, dass das Gebäude abbruchreif ist; vom wirtschaftlichen Standpunkt aber sehr wohl. 3. Das Gericht weist weiters insbesondere auf folgenden wesentlichen Umstand hin, nämlich dass der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig im Gutachten vom Juli 2012 angeführt hat und auch Unterlagen dazu vorgelegt hat, dass betreffend diese Liegenschaft bei der Gemeinde Ruden (Stand Juni 2012) öffentlich-rechtliche Abgaben in Höhe von EUR 29.693,64 offen sind; dies (offenbar mehrere Jahre rückwirkend betreffend) zusammengesetzt aus Kanalbenützungsgeb. € 4.522,--, Kanalbereitstellungsgeb. € 3.029,77, Altstoffentsorgungsgeb 8,80, Müllbeseitigungsgebühr € 13.026,57, Hundeabgabe € 78,54, TSFD Beiträge € 362,50, € 16,20 und € 52,68 und Kommunalsteuer € 839,88 und Kanalanschlussbeitrag € 7.757,--. Das Gericht bemerkt, dass sich die Höhe der offenen Abgaben natürlich laufend ändert. Der jeweils aktuelle Stand wäre am besten bei der Gemeinde zu erfragen. Solche Gebühren treffen grundsätzlich auch den Ersteher einer Liegenschaft. 4. Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um eine Land/Forst-Wirtschaft handelt. Es wird daher zu beachten sein, dass also der Erwerb der Liegenschaft von der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde abhängig sein wird. Es wird jedem Interessenten daher angeraten, sich schon vorab bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zu erkundigen, ob man denn persönlich die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Liegenschaft erfüllt. 5. Mitgeteilt wird weiters, dass die gegenständliche Liegenschaft das 1/9-Anteilsrecht hat am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft St. Radegund EZ 52. Diesbezüglich würde sich für einen Ersteher der Liegenschaft keine Änderung ergeben; ein solches Anteilsrecht ist ja verbunden mit der Liegenschaft. 6. Ob der gegenständlichen Liegenschaft lastet im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht für Annemarie Gritsch und Phillip Gritsch. Nachdem diese Rechte wegen Vorrangseinräumung dem Pfandrecht der (zugleich betreibenden Partei) Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal reg. GenmbH nachrangig sind, hat der Sachverständige den Wert des Fruchtgenussrechtes und des Wohnungsrechtes vom Schätzwert der Liegenschaft nicht in Abzug gebracht. Dies entspricht der Gesetzeslage. Nur hingewiesen wird darauf, dass der Sachverständige (dies auch im Auftrag des Gerichts) den Wert dieser Rechte mit an sich wie folgt bewertet hat, nämlich Wert des Fruchtgenussrechtes EUR 80.000,00 Wert des Wohnungsrechtes EUR 12.000,00. In rechtlicher Hinsicht wird dazu auf Folgendes hingewiesen: Derartige nachrangige Rechte sind vom Ersteher nur zu übernehmen, soweit sie im Meistbot Deckung finden, bei nicht voller Deckung sind solche Rechte aufzuheben, den Berechtigten ist auf Anmelden ein Entschädigungsbetrag zuzuweisen. Dazu wird vom Gericht bemerkt: Die Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal hat ein Höchstbetragspfandrecht von EUR 300.000,00 bzw betreibt eine Forderung von EUR 261.261,31 samt Zinsen und Kosten; dies eben vor dem Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht; daher sieht es nach der Aktenlage danach aus, dass das Fruchtgenussrecht und das Wohnungsrecht ohne einen Entschädigungsanspruch für die Berechtigten im Versteigerungsfalle wegfallen werden. 7. Zur Zufahrt hat der SV ausgeführt, dass diese sowohl zur Liegenschaft an sich, als auch zum Grundstück 170/1, über Gemeindestraße gegeben ist. 8. Ein Energieausweis liegt nicht vor (das ist bei einer Zwangsversteigerung auch nicht erforderlich). 9. Der SV hat außerdem noch ausgeführt: Für den ursprünglichen Bau war eine Baugenehmigung nicht erforderlich (vermutlich Zwischenkriegszeit) danach wurde das Wohnhaus zu- und umgebaut, hierfür wurde eine Baugenehmigung nicht erteilt. 10.Der Heizkessel ist alt und weist keinen Verkehrswert auf. 11. Die Objektgröße ist vom SV angegeben worden. |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Kleinstlandwirtschaft |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (2879 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (48 KB) |
| Grundriss(e): | nicht verfügbar |
| Foto(s): | ![]() |
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| 1. Update |
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Völkermarkt, 761 3 E 780/12s |
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| Entfall des Termins - Kleinlandwirtschaft (Berichtigte Fassung) | |
| Gericht: | BG Völkermarkt |
| Aktenzeichen: | 761 3 E 780/12s |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 14.06.2013 |
| Sonstiges: | Aufschiebung des Verfahrens nach § 45 a EO. Daher ist der Versteigerungstermin 28.6.2013 abberaumt. (Achtung:Im Gutachten des SV ist der Schätzwert mit EUR 86.000 angeführt; im Zuge von Erörterungen hat sich aber ergeben, dass der Schätzwert mit EUR 120.500 festzusetzen ist. Die Begründung dafür ist bei den sonstigen Hinweisen gegeben, worauf ausdrücklich verwiesen wird.) |
| Termin: | am 28.6.2013 um 08:30 Uhr |
| Ort: | Saal 11, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt |
| Grundbuch: | 76304 Eis |
| EZ: | 9 |
| Grundstücksnr.: | .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197, 198/2 |
| BLNr: | 1 |
| Liegenschaftsadresse: | St. Radegund 8 |
| PLZ/Ort: | 9113 Ruden |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Kleinlandwirtschaft St. Radegund 8 Gstke Nr. .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197 und 198/2; gesamt 13.124 m²; teils Bauland Dorfgebiet, überwiegend land- und forstwirtschaftliche Flächen; mit Wohnhaus und Gartenlaube und Maschinenhalle und Außenanlagen und (wirtschaftlich aber nicht zweckmäßigem) Wirtschaftsgebäude. (Kleinlandwirtschaft mit Wohnhaus, altem Stallgebäude, altem Nebengebäude und Maschinenhalle, das Wohnhaus wurde lange Zeit als Altenpflegeheim genutzt, derzeit dient es ausschließlich als Wohnhaus Die alten Wirtschaftsgebäude sind für die derzeit bewirtschaftete Fläche überdimensioniert und für die heutigen Verhältnisse in der Landwirtschaft überholt. Die Zufahrt ist über die asphaltierte Gemeindestraße gegeben. Der Bau- und Erhaltungszustand ist mäßig, beim Wohnhaus ist das Bodenniveau unterschiedlich, dadurch nicht behindertengerecht.) |
| Grundstücksgröße: | 13.124 m² |
| Objektgröße: | 215,00 m² |
| Schätzwert: | 120.500,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | landwirtschaftliche Geräte: Vacuumfass, Miststreuer Mengele, Hydraulikkiste, Kreiselschwader, Kreiselheuer, Westfalia Melkanlage, Claas Scheibenmähwerk, Pendelstreuer |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 3.500,00 EUR |
| Vadium: | 12.050,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.375,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der Schätzwert versteht sich inkl. Zubehör. Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen mit der beschlussmäßig festgesetzten Abweichung, dass das geringste Gebot (anstelle 1/2) 3/4 des Schätzwerts beträgt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Die Dienstbarkeit C-LNr 6 a Wasserbezug Wasserleitung hins Gstk 195/1 und 195/2 für EZ 155 GB 76304. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt). HINWEISE. 1. Der SV Ing. Sablatnig hat ursprünglich unter Berücksichtigung von Abbruchkosten für das Wirtschaftsgebäude die Liegenschaft mit EUR 86.000,-- bewertet. Dieser Wert scheint daher im Gutachten des SV Ing. Sablatnig auf. Das Gericht hat dann bekanntgegeben, dass es beabsichtigt, wegen offener öffentlich-rechtlicher Abgaben den Schätzwert mit EUR 58.000,-- zugundezulegen. Dagegen sind Einwendungen erstattet worden. Es wurde dann darüber verhandelt. Ergebnis der Verhandlung war der nunmehrige Schätzwert von EUR 120.500,-- wie laut dem Beschluss vom 13.11.2012. In der Erörterungstagsatzung wurde nämlich erörtert und hat der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig dies schließlich auch als eine mögliche Variante bezeichnet, dass angesichts dessen, dass das Wirtschaftsgebäude zwar wirtschaftlich keinen Nutzen hat, es aber technisch nicht wertlos ist, es nicht mit den rechnerischen Abbruchkosten (somit negativ) bewertet wird, sondern als wertneutral, und es wurde aber im Hinblick darauf, dass dieses Gebäude nur technisch, aber nicht wirtschaftlich nützlich ist, ein 15 %iger Abschlag vorgenommen, und wurde auch zugleich unter Berücksichtigung verbleibenden Wirtschaftsgebäudes der Baugrundwert neu berechnet. Betreffend öffentlich rechtliche Außenstände wurde die Rechtslage angeschaut und erörtert, dass hier offenbar eine summenmäßige Auflistung (die sich ja immer laufend ändern würde) nicht angebracht ist, sondern ein rechnerischer Anpassungsabschlag, welcher als passend mit 5 % erörtert wurde. Das Zubehör ist unstrittig. Insgesamt ergab sich folgende aktuelle Bewertung: Wert der Baugrundstücke EUR 62.000 Wert der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke EUR 31.000 Sachwert der Maschinenhalle EUR 9.500 Sachwert des Wohnhauses EUR 47.000 Außenanlagen EUR 4,500 Landwirtschaftliches Zubehör EUR 3.500; dass sind in Summe EUR 157.500; minus 5 % Abschlag für Wasserbezugsrecht rund EUR 8.000 sind dann EUR 149.500; minus 15 % Abschlag im Hinblick auf wirtschaftlich nicht zweckmäßiges Gebäude rund EUR 22.500 sind dann EUR 127.000,00; minus 5 % Abschlag wegen Unsicherheit öffentlicher Gebührenaußenstände rund EUR 6.500,00; ergibt insgesamt somit Schätzwert somit inkl. Zubehör: EUR 120.500,00. Das Zubehör gliedert sich auf wie folgt: Vacuumfass 200 Liter EUR 700,00 Miststreuer Mengele S 350 EUR 500,00 Hydraulikkiste EUR 300,00 Kreiselschwader EUR 300,00 Kreiselheuer EUR 350,00 Westfalia Melkanlage EUR 500,00 Claas Scheibenmähwerk EUR 700,00 Pendelstreuer EUR 150,00. 2. In der Erörterungstagsatzung wurde weiters auch u.a. erörtert: a. Der SV hat ausgeführt, die Jauchengrube ist offenbar in den Sechzigerjahren errichtet worden. Hier könnte sich auch ein Problem mit der Dichtheit ergeben. b. Betreffend das Wirtschaftsgebäude hat der SV ausgeführt, dass dieses vom technischen Standpunkt nicht so ist, dass man sagen kann, dass das Gebäude abbruchreif ist; vom wirtschaftlichen Standpunkt aber sehr wohl. 3. Das Gericht weist weiters insbesondere auf folgenden wesentlichen Umstand hin, nämlich dass der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig im Gutachten vom Juli 2012 angeführt hat und auch Unterlagen dazu vorgelegt hat, dass betreffend diese Liegenschaft bei der Gemeinde Ruden (Stand Juni 2012) öffentlich-rechtliche Abgaben in Höhe von EUR 29.693,64 offen sind; dies (offenbar mehrere Jahre rückwirkend betreffend) zusammengesetzt aus Kanalbenützungsgeb. € 4.522,--, Kanalbereitstellungsgeb. € 3.029,77, Altstoffentsorgungsgeb 8,80, Müllbeseitigungsgebühr € 13.026,57, Hundeabgabe € 78,54, TSFD Beiträge € 362,50, € 16,20 und € 52,68 und Kommunalsteuer € 839,88 und Kanalanschlussbeitrag € 7.757,--. Das Gericht bemerkt, dass sich die Höhe der offenen Abgaben natürlich laufend ändert. Der jeweils aktuelle Stand wäre am besten bei der Gemeinde zu erfragen. Solche Gebühren treffen grundsätzlich auch den Ersteher einer Liegenschaft. 4. Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um eine Land/Forst-Wirtschaft handelt. Es wird daher zu beachten sein, dass also der Erwerb der Liegenschaft von der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde abhängig sein wird. Es wird jedem Interessenten daher angeraten, sich schon vorab bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zu erkundigen, ob man denn persönlich die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Liegenschaft erfüllt. 5. Mitgeteilt wird weiters, dass die gegenständliche Liegenschaft das 1/9-Anteilsrecht hat am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft St. Radegund EZ 52. Diesbezüglich würde sich für einen Ersteher der Liegenschaft keine Änderung ergeben; ein solches Anteilsrecht ist ja verbunden mit der Liegenschaft. 6. Ob der gegenständlichen Liegenschaft lastet im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht für Annemarie Gritsch und Phillip Gritsch. Nachdem diese Rechte wegen Vorrangseinräumung dem Pfandrecht der (zugleich betreibenden Partei) Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal reg. GenmbH nachrangig sind, hat der Sachverständige den Wert des Fruchtgenussrechtes und des Wohnungsrechtes vom Schätzwert der Liegenschaft nicht in Abzug gebracht. Dies entspricht der Gesetzeslage. Nur hingewiesen wird darauf, dass der Sachverständige (dies auch im Auftrag des Gerichts) den Wert dieser Rechte mit an sich wie folgt bewertet hat, nämlich Wert des Fruchtgenussrechtes EUR 80.000,00 Wert des Wohnungsrechtes EUR 12.000,00. In rechtlicher Hinsicht wird dazu auf Folgendes hingewiesen: Derartige nachrangige Rechte sind vom Ersteher nur zu übernehmen, soweit sie im Meistbot Deckung finden, bei nicht voller Deckung sind solche Rechte aufzuheben, den Berechtigten ist auf Anmelden ein Entschädigungsbetrag zuzuweisen. Dazu wird vom Gericht bemerkt: Die Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal hat ein Höchstbetragspfandrecht von EUR 300.000,00 bzw betreibt eine Forderung von EUR 261.261,31 samt Zinsen und Kosten; dies eben vor dem Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht; daher sieht es nach der Aktenlage danach aus, dass das Fruchtgenussrecht und das Wohnungsrecht ohne einen Entschädigungsanspruch für die Berechtigten im Versteigerungsfalle wegfallen werden. 7. Zur Zufahrt hat der SV ausgeführt, dass diese sowohl zur Liegenschaft an sich, als auch zum Grundstück 170/1, über Gemeindestraße gegeben ist. 8. Ein Energieausweis liegt nicht vor (das ist bei einer Zwangsversteigerung auch nicht erforderlich). 9. Der SV hat außerdem noch ausgeführt: Für den ursprünglichen Bau war eine Baugenehmigung nicht erforderlich (vermutlich Zwischenkriegszeit) danach wurde das Wohnhaus zu- und umgebaut, hierfür wurde eine Baugenehmigung nicht erteilt. 10.Der Heizkessel ist alt und weist keinen Verkehrswert auf. 11. Die Objektgröße ist vom SV angegeben worden. |
Alle Änderungen zu diesem Edikt:
Versteigerung vom 5.4.2013Bekannt gemacht am 5.4.2013
| Versteigerung - Kleinlandwirtschaft (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung) | |
| Gericht: | BG Völkermarkt |
| Aktenzeichen: | 761 3 E 780/12s |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Versteigerungstermin: | am 28.6.2013 um 08:30 Uhr |
| Versteigerungsort: | Saal 11, 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt |
| Telefonkontakt: | 04232 2239 DW 32 |
| Besichtigungszeit: | Nach der Exekutionsordnung haben die verpflichtete Partei und auch Dritte Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Ein gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher findet nur über Antrag statt. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten (ohne Anhänge) und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt. |
| Sonstiges: | Achtung: Im Gutachten des SV ist der Schätzwert mit EUR 86.000 angeführt; im Zuge von Erörterungen hat sich aber ergeben, dass der Schätzwert mit EUR 120.500 festzusetzen ist. Die Begründung dafür ist bei den sonstigen Hinweisen gegeben, worauf ausdrücklich verwiesen wird. |
| Grundbuch: | 76304 Eis |
| EZ: | 9 |
| Grundstücksnr.: | .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197, 198/2 |
| BLNr: | 1 |
| Liegenschaftsadresse: | St. Radegund 8 |
| PLZ/Ort: | 9113 Ruden |
| Kategorie(n): | land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | Kleinlandwirtschaft St. Radegund 8 Gstke Nr. .11, 170/1, 195/1, 195/2, 197 und 198/2; gesamt 13.124 m²; teils Bauland Dorfgebiet, überwiegend land- und forstwirtschaftliche Flächen; mit Wohnhaus und Gartenlaube und Maschinenhalle und Außenanlagen und (wirtschaftlich aber nicht zweckmäßigem) Wirtschaftsgebäude. (Kleinlandwirtschaft mit Wohnhaus, altem Stallgebäude, altem Nebengebäude und Maschinenhalle, das Wohnhaus wurde lange Zeit als Altenpflegeheim genutzt, derzeit dient es ausschließlich als Wohnhaus Die alten Wirtschaftsgebäude sind für die derzeit bewirtschaftete Fläche überdimensioniert und für die heutigen Verhältnisse in der Landwirtschaft überholt. Die Zufahrt ist über die asphaltierte Gemeindestraße gegeben. Der Bau- und Erhaltungszustand ist mäßig, beim Wohnhaus ist das Bodenniveau unterschiedlich, dadurch nicht behindertengerecht.) |
| Grundstücksgröße: | 13.124 m² |
| Objektgröße: | 215,00 m² |
| Schätzwert: | 120.500,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | landwirtschaftliche Geräte: Vacuumfass, Miststreuer Mengele, Hydraulikkiste, Kreiselschwader, Kreiselheuer, Westfalia Melkanlage, Claas Scheibenmähwerk, Pendelstreuer |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | 3.500,00 EUR |
| Vadium: | 12.050,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.375,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Der Schätzwert versteht sich inkl. Zubehör. Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen mit der beschlussmäßig festgesetzten Abweichung, dass das geringste Gebot (anstelle 1/2) 3/4 des Schätzwerts beträgt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Die Dienstbarkeit C-LNr 6 a Wasserbezug Wasserleitung hins Gstk 195/1 und 195/2 für EZ 155 GB 76304. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium ist nur ein inländisches Sparbuch geeignet. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt). HINWEISE. 1. Der SV Ing. Sablatnig hat ursprünglich unter Berücksichtigung von Abbruchkosten für das Wirtschaftsgebäude die Liegenschaft mit EUR 86.000,-- bewertet. Dieser Wert scheint daher im Gutachten des SV Ing. Sablatnig auf. Das Gericht hat dann bekanntgegeben, dass es beabsichtigt, wegen offener öffentlich-rechtlicher Abgaben den Schätzwert mit EUR 58.000,-- zugundezulegen. Dagegen sind Einwendungen erstattet worden. Es wurde dann darüber verhandelt. Ergebnis der Verhandlung war der nunmehrige Schätzwert von EUR 120.500,-- wie laut dem Beschluss vom 13.11.2012. In der Erörterungstagsatzung wurde nämlich erörtert und hat der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig dies schließlich auch als eine mögliche Variante bezeichnet, dass angesichts dessen, dass das Wirtschaftsgebäude zwar wirtschaftlich keinen Nutzen hat, es aber technisch nicht wertlos ist, es nicht mit den rechnerischen Abbruchkosten (somit negativ) bewertet wird, sondern als wertneutral, und es wurde aber im Hinblick darauf, dass dieses Gebäude nur technisch, aber nicht wirtschaftlich nützlich ist, ein 15 %iger Abschlag vorgenommen, und wurde auch zugleich unter Berücksichtigung verbleibenden Wirtschaftsgebäudes der Baugrundwert neu berechnet. Betreffend öffentlich rechtliche Außenstände wurde die Rechtslage angeschaut und erörtert, dass hier offenbar eine summenmäßige Auflistung (die sich ja immer laufend ändern würde) nicht angebracht ist, sondern ein rechnerischer Anpassungsabschlag, welcher als passend mit 5 % erörtert wurde. Das Zubehör ist unstrittig. Insgesamt ergab sich folgende aktuelle Bewertung: Wert der Baugrundstücke EUR 62.000 Wert der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke EUR 31.000 Sachwert der Maschinenhalle EUR 9.500 Sachwert des Wohnhauses EUR 47.000 Außenanlagen EUR 4,500 Landwirtschaftliches Zubehör EUR 3.500; dass sind in Summe EUR 157.500; minus 5 % Abschlag für Wasserbezugsrecht rund EUR 8.000 sind dann EUR 149.500; minus 15 % Abschlag im Hinblick auf wirtschaftlich nicht zweckmäßiges Gebäude rund EUR 22.500 sind dann EUR 127.000,00; minus 5 % Abschlag wegen Unsicherheit öffentlicher Gebührenaußenstände rund EUR 6.500,00; ergibt insgesamt somit Schätzwert somit inkl. Zubehör: EUR 120.500,00. Das Zubehör gliedert sich auf wie folgt: Vacuumfass 200 Liter EUR 700,00 Miststreuer Mengele S 350 EUR 500,00 Hydraulikkiste EUR 300,00 Kreiselschwader EUR 300,00 Kreiselheuer EUR 350,00 Westfalia Melkanlage EUR 500,00 Claas Scheibenmähwerk EUR 700,00 Pendelstreuer EUR 150,00. 2. In der Erörterungstagsatzung wurde weiters auch u.a. erörtert: a. Der SV hat ausgeführt, die Jauchengrube ist offenbar in den Sechzigerjahren errichtet worden. Hier könnte sich auch ein Problem mit der Dichtheit ergeben. b. Betreffend das Wirtschaftsgebäude hat der SV ausgeführt, dass dieses vom technischen Standpunkt nicht so ist, dass man sagen kann, dass das Gebäude abbruchreif ist; vom wirtschaftlichen Standpunkt aber sehr wohl. 3. Das Gericht weist weiters insbesondere auf folgenden wesentlichen Umstand hin, nämlich dass der Sachverständige Ing. Franz Sablatnig im Gutachten vom Juli 2012 angeführt hat und auch Unterlagen dazu vorgelegt hat, dass betreffend diese Liegenschaft bei der Gemeinde Ruden (Stand Juni 2012) öffentlich-rechtliche Abgaben in Höhe von EUR 29.693,64 offen sind; dies (offenbar mehrere Jahre rückwirkend betreffend) zusammengesetzt aus Kanalbenützungsgeb. € 4.522,--, Kanalbereitstellungsgeb. € 3.029,77, Altstoffentsorgungsgeb 8,80, Müllbeseitigungsgebühr € 13.026,57, Hundeabgabe € 78,54, TSFD Beiträge € 362,50, € 16,20 und € 52,68 und Kommunalsteuer € 839,88 und Kanalanschlussbeitrag € 7.757,--. Das Gericht bemerkt, dass sich die Höhe der offenen Abgaben natürlich laufend ändert. Der jeweils aktuelle Stand wäre am besten bei der Gemeinde zu erfragen. Solche Gebühren treffen grundsätzlich auch den Ersteher einer Liegenschaft. 4. Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um eine Land/Forst-Wirtschaft handelt. Es wird daher zu beachten sein, dass also der Erwerb der Liegenschaft von der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde abhängig sein wird. Es wird jedem Interessenten daher angeraten, sich schon vorab bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zu erkundigen, ob man denn persönlich die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Liegenschaft erfüllt. 5. Mitgeteilt wird weiters, dass die gegenständliche Liegenschaft das 1/9-Anteilsrecht hat am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft St. Radegund EZ 52. Diesbezüglich würde sich für einen Ersteher der Liegenschaft keine Änderung ergeben; ein solches Anteilsrecht ist ja verbunden mit der Liegenschaft. 6. Ob der gegenständlichen Liegenschaft lastet im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht für Annemarie Gritsch und Phillip Gritsch. Nachdem diese Rechte wegen Vorrangseinräumung dem Pfandrecht der (zugleich betreibenden Partei) Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal reg. GenmbH nachrangig sind, hat der Sachverständige den Wert des Fruchtgenussrechtes und des Wohnungsrechtes vom Schätzwert der Liegenschaft nicht in Abzug gebracht. Dies entspricht der Gesetzeslage. Nur hingewiesen wird darauf, dass der Sachverständige (dies auch im Auftrag des Gerichts) den Wert dieser Rechte mit an sich wie folgt bewertet hat, nämlich Wert des Fruchtgenussrechtes EUR 80.000,00 Wert des Wohnungsrechtes EUR 12.000,00. In rechtlicher Hinsicht wird dazu auf Folgendes hingewiesen: Derartige nachrangige Rechte sind vom Ersteher nur zu übernehmen, soweit sie im Meistbot Deckung finden, bei nicht voller Deckung sind solche Rechte aufzuheben, den Berechtigten ist auf Anmelden ein Entschädigungsbetrag zuzuweisen. Dazu wird vom Gericht bemerkt: Die Raiffeisenbank St. Stefan im Lavanttal hat ein Höchstbetragspfandrecht von EUR 300.000,00 bzw betreibt eine Forderung von EUR 261.261,31 samt Zinsen und Kosten; dies eben vor dem Fruchtgenussrecht und Wohnungsrecht; daher sieht es nach der Aktenlage danach aus, dass das Fruchtgenussrecht und das Wohnungsrecht ohne einen Entschädigungsanspruch für die Berechtigten im Versteigerungsfalle wegfallen werden. 7. Zur Zufahrt hat der SV ausgeführt, dass diese sowohl zur Liegenschaft an sich, als auch zum Grundstück 170/1, über Gemeindestraße gegeben ist. 8. Ein Energieausweis liegt nicht vor (das ist bei einer Zwangsversteigerung auch nicht erforderlich). 9. Der SV hat außerdem noch ausgeführt: Für den ursprünglichen Bau war eine Baugenehmigung nicht erforderlich (vermutlich Zwischenkriegszeit) danach wurde das Wohnhaus zu- und umgebaut, hierfür wurde eine Baugenehmigung nicht erteilt. 10.Der Heizkessel ist alt und weist keinen Verkehrswert auf. 11. Die Objektgröße ist vom SV angegeben worden. |
Bekannt gemacht am 14.6.2013
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 28.6.2013 um 08:30 Uhr.
"Sonstiges" von Achtung: , Im Gutachten des SV ist der Schätzwert , mit EUR 86.000 angeführt; im Zuge von Erörterungen hat sich aber ergeben, dass der , Schätzwert mit EUR 120.500 festzusetzen ist., Die Begründung dafür ist bei den sonstigen Hinweisen gegeben, worauf ausdrücklich verwiesen wird. auf Aufschiebung des Verfahrens nach § 45 a EO., Daher ist der Versteigerungstermin 28.6.2013, abberaumt. , (Achtung:Im Gutachten des SV ist der Schätzwert , mit EUR 86.000 angeführt; im Zuge von Erörterungen hat sich aber ergeben, dass der , Schätzwert mit EUR 120.500 festzusetzen ist., Die Begründung dafür ist bei den sonstigen Hinweisen gegeben, worauf ausdrücklich verwiesen wird.) geändert.
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