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BG Gmünd in Niederösterreich, 070 1 E 2714/12f
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Gmünd in Niederösterreich, 070 1 E 2714/12f

Ediktsdatei

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Versteigerung - Zöhrer Zwangsversteigerung
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Gmünd in Niederösterreich
Aktenzeichen: 070 1 E 2714/12f
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 23.04.2013
Versteigerungstermin:am 18.6.2013 um 13:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht 3950 Gmünd, Schremser Str. 9, Saal 2, 2. Stock
Telefonkontakt:02852/52291-48
Sonstiges:Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
1. C-LNr 3a Dienstbarkeit eines Regenwasserkanals für Stadtgemeinde Gmünd NÖ,
2. C-LNr 4a Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens für Grundstück 1000/3,
3. Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, die bisher nicht bekannt gegeben und im Schätzwert nicht berücksichtigt wurden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug, Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Grundbuch:07007 Gmünd
EZ:1771
Grundstücksnr.:1000/6
BLNr:Anteil 1/1
Liegenschaftsadresse:Hans-Czettl-Straße 7
PLZ/Ort:3950 Gmünd in NÖ

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Die zweigeschoßige Betriebsliegenschaft mit Büros, Betriebswohnung und Lagerhallen wurde zur Gänze in Massivbauweise errichtet. Die Liegenschaft befindet sich am Ortsrand von 3950 Gmünd, im Bauland-Betriebsgebiet (BB). Die Betriebswohnung wird derzeit von Hrn. Andreas Grügl samt Gattin und Kind bewohnt. Die Beheizung des Objektes erfolgt mittels ÖL-Zentralheizungsanlage inkl. Radiatoren und Fußbodenheizung. Die Räumlichkeiten sind in einem befriedigendem Erhaltungszustand, jedoch die Außenanlagen und Fassadeteile sind sehr ungepflegt bzw. sanierungsbedürftig.
Der Verkehrswert unter Berücksichtigung der Dienstbarkeiten beträgt 137.400,- Euro.
Grundstücksgröße:2.285 m²
Objektgröße:500,00 m²

Schätzwert:
137.400,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
13.740,00 EUR
Geringstes Gebot:
68.700,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Zöhrer Zwangsversteigerung
Langgutachten: Ergänzung Langgutachten (pdf) (1198 KB)
Langgutachten (pdf) (7929 KB)
Lageplan: Flächenwidmungsplan (88 KB)
Lageplan (55 KB)
Grundriss(e): Grundriss 1_Obergeschoß (51 KB)
Grundriss Erdgeschoß (54 KB)
Foto(s): Bilder_Zufahrt und Fassade (72 KB) Bilder Betriebswohnung (71 KB)
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