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BG Neunkirchen, 233 9 E 4/13s
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Neunkirchen, 233 9 E 4/13s

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Versteigerung - Ehemaliges Gasthaus
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 4/13s
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 28.05.2013
Versteigerungstermin:am 18.07.2013 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II.Stock
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag 22.3.2013 offene Abgabenforderungen von € 6.367,61.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: das im C-LNR 1a verbücherte Fruchtgenussrecht zugunsten von Franz und Elfriede Fink.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23360 Pottschach
EZ:2120
Grundstücksnr.:1031/5
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Bahnstraße 22
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das im Jahre 2010 im Zuge der Besichtigung für das Erstgutachten vorgefundene Objekt sich bis heute nicht verändert hat.
Vorgefunden wurden das stillgelegte Gasthaus sowie Wohnflächen mit entsprechendem rückgestauten Reparaturaufwand.
Auch die Außenanlagen, der Dachboden und die Verwendung der sonstigen Anlagen haben sich dem Augenschein nicht geändert bzw. sind noch immer unbenutzt.
Auch sonstige Inhalte der Beschreibung wie Leerstand, Bauzustände, Flächenwidmung, Kontamination udgl. sind bis heute unverändert geblieben.

Schätzwert:
126.800,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
0,00 EUR
Vadium:
12.680,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.400,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Ehemaliges Gasthaus
Langgutachten: Langgutachten aus 2010 (pdf) (967 KB)
Ergänzungsgutachten (408 KB)
Lageplan: Lageplan (149 KB)
Grundriss(e): Grundriss (143 KB)
Grundriss und Ansicht (137 KB)
Foto(s): Foto (70 KB)
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BG Neunkirchen, 233 9 E 4/13s
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Versteigerungen von Liegenschaften

BG Neunkirchen, 233 9 E 4/13s

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Versteigerung - Ehemaliges Gasthaus (Berichtigte Fassung)
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 4/13s
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 02.07.2013
Versteigerungstermin:am 18.07.2013 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Besichtigungszeit:15.07.2013 17.00 Uhr - 19:00 Uhr
An Ort und Stelle
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II.Stock
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag 22.3.2013 offene Abgabenforderungen von € 6.367,61.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: das im C-LNR 1a verbücherte Fruchtgenussrecht zugunsten von Franz und Elfriede Fink.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23360 Pottschach
EZ:2120
Grundstücksnr.:1031/5
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Bahnstraße 22
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das im Jahre 2010 im Zuge der Besichtigung für das Erstgutachten vorgefundene Objekt sich bis heute nicht verändert hat.
Vorgefunden wurden das stillgelegte Gasthaus sowie Wohnflächen mit entsprechendem rückgestauten Reparaturaufwand.
Auch die Außenanlagen, der Dachboden und die Verwendung der sonstigen Anlagen haben sich dem Augenschein nicht geändert bzw. sind noch immer unbenutzt.
Auch sonstige Inhalte der Beschreibung wie Leerstand, Bauzustände, Flächenwidmung, Kontamination udgl. sind bis heute unverändert geblieben.

Schätzwert:
126.800,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
0,00 EUR
Vadium:
12.680,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.400,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Ehemaliges Gasthaus
Langgutachten: Langgutachten aus 2010 (pdf) (967 KB)
Ergänzungsgutachten (408 KB)
Lageplan: Lageplan (149 KB)
Grundriss(e): Grundriss (143 KB)
Grundriss und Ansicht (137 KB)
Foto(s): Foto (70 KB)

Alle Änderungen zu diesem Edikt:

Versteigerung vom 28.5.2013
Sonstiges Edikt vom 2.7.2013

Bekannt gemacht am 28.5.2013

Versteigerung - Ehemaliges Gasthaus (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung)
Gericht:BG Neunkirchen
Aktenzeichen:233 9 E 4/13s
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerungstermin:am 18.07.2013 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II.Stock
Sonstiges:Nach Angaben der Gemeinde bestehen zum Bewertungsstichtag 22.3.2013 offene Abgabenforderungen von € 6.367,61.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: das im C-LNR 1a verbücherte Fruchtgenussrecht zugunsten von Franz und Elfriede Fink.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23360 Pottschach
EZ:2120
Grundstücksnr.:1031/5
BLNr:1
Liegenschaftsadresse:Bahnstraße 22
PLZ/Ort:2630 Ternitz

Kategorie(n):gewerbliche Liegenschaft
Beschreibung (WE):Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das im Jahre 2010 im Zuge der Besichtigung für das Erstgutachten vorgefundene Objekt sich bis heute nicht verändert hat.
Vorgefunden wurden das stillgelegte Gasthaus sowie Wohnflächen mit entsprechendem rückgestauten Reparaturaufwand.
Auch die Außenanlagen, der Dachboden und die Verwendung der sonstigen Anlagen haben sich dem Augenschein nicht geändert bzw. sind noch immer unbenutzt.
Auch sonstige Inhalte der Beschreibung wie Leerstand, Bauzustände, Flächenwidmung, Kontamination udgl. sind bis heute unverändert geblieben.

Schätzwert:
126.800,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
0,00 EUR
Vadium:
12.680,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.400,00 EUR

Bekannt gemacht am 2.7.2013

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 15.07.2013 17.00 Uhr - 19:00 Uhr , An Ort und Stelle


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