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Versteigerungen von Liegenschaften BG Kirchdorf an der Krems, 491 1 E 3585/09b |
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| Alle Edikte zum Fall: | |
| Zuschlag mit Überbot 2.Eigentumswohnung | |
| Zuschlag mit Überbot 3.Gewerbliche Liegenschaft | |
| Zuschlag mit Überbot 6.Sonstiges-Abbruchhaus | |
| Zuschlag ohne Überbot 8.Einfamilienhaus-Sandberg | |
| Zuschlag ohne Überbot 9.unb.Liegensch.Dirnberg EZ209 | |
| Zuschlag ohne Überbot 10.unb.Liegensch.DirnbergEZ212 | |
| Zuschlag ohne Überbot - 9.unb.Liegensch.Dirnberg EZ209 | |
| Gericht: | BG Kirchdorf an der Krems |
| Aktenzeichen: | 491 1 E 3585/09b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 19.06.2013 |
| Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
| 51004 Dirnberg EZ 209
Grundstücksnr. 539/9; BLNr. 2 | |
| samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 120.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. | |
| Sonstiges: | ZuÂfolge Vorlage der Erklärungen nach § 16 Abs 1 Z 3 OÖ GVG bzw. des Bescheides der BeÂzirksÂgrundÂverkehrsbehörde je durch die Ersteher (vgl. ON 161, 185, 162, 179, 157, 158) einerseits sowie rechtskräftiger Verwerfung der gegen den Exekutionsrichter neuerlich geltend gemachten Ablehnung (vgl. ON 210) sind nachfolgende, mit am 18.2.2013 verkündete (vgl. ON 148) und schriftlich ausgefertigte Beschlüsse (vgl. ON 155) erteilten Zuschläge je rechtsÂwirkÂsam. |
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| 1. Update |
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Versteigerungen von Liegenschaften BG Kirchdorf an der Krems, 491 1 E 3585/09b |
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| Zuschlag mit Überbot 6.Sonstiges-Abbruchhaus | |
| Zuschlag mit Überbot 8.Einfamilienhaus-Sandberg | |
| Zuschlag ohne Überbot 9.unb.Liegensch.Dirnberg EZ209 | |
| Zuschlag ohne Überbot 10.unb.Liegensch.DirnbergEZ212 | |
| Zuschlag ohne Überbot - 9.unb.Liegensch.Dirnberg EZ209 | |
| Gericht: | BG Kirchdorf an der Krems |
| Aktenzeichen: | 491 1 E 3585/09b |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 19.06.2013 |
| Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
| 51004 Dirnberg EZ 209
Grundstücksnr. 539/9; BLNr. 2 | |
| samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 120.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. | |
| Sonstiges: | ZuÂfolge Vorlage der Erklärungen nach § 16 Abs 1 Z 3 OÖ GVG bzw. des Bescheides der BeÂzirksÂgrundÂverkehrsbehörde je durch die Ersteher (vgl. ON 161, 185, 162, 179, 157, 158) einerseits sowie rechtskräftiger Verwerfung der gegen den Exekutionsrichter neuerlich geltend gemachten Ablehnung (vgl. ON 210) sind nachfolgende, mit am 18.2.2013 verkündete (vgl. ON 148) und schriftlich ausgefertigte Beschlüsse (vgl. ON 155) erteilten Zuschläge je rechtsÂwirkÂsam. |
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