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BG Spittal an der Drau, 730 6 E 77/10m
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Versteigerungen von Liegenschaften / Freiwillige Feilbietungen

BG Spittal an der Drau, 730 6 E 77/10m

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Versteigerung - Wohnhaus; Nebengebäude; Wald
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 77/10m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 19.10.2011
Versteigerungstermin:am 30.11.2011 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Spittal/Drau, Erdgeschoß, Verhandlungssaal 1
Telefonkontakt:04762/4822-07
Besichtigungszeit:Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, 1.Stock, Zimmer Nr.103, bzw. siehe LANGGUTACHTEN!
Sonstiges:Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.

Grundbuch:73402 Baldramsdorf
EZ:3
Grundstücksnr.:2/1; 412/1; 461; 462/31; 462/32; .2
BLNr:3
Liegenschaftsadresse:Gendorf 17
PLZ/Ort:9805 Baldramsdorf

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):17.986 m2 großes Grundstück (Gst.Nr. 2/1, 412/1, 461, 462/31, 462/32, .2) land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft in 9805 Baldramsdorf, Gendorf 17, vulgo "Holzmeisterkeusche".
Gst. 2/1 und .2 Widmung: "Bauland-Dorfgebiet", alle anderen: "Grünland für Land- und Forstwirtschaft".
Bestandverhältnis: Eigennutzung.
Die Liegenschaft EZ 3, laut Grundbuch vulgo „Holzmeisterkeusche“, liegt in einer Seehöhe von etwa 620 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Baldramsdorf gehörenden Ortschaft Gendorf.
Die Liegenschaft besteht aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft.
Grundstücksgröße:17.986 m²
Objektgröße:120,00 m²

Schätzwert:
129.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Allradtraktor "Lindner 520 SA" BJ. 1976, ca. 4.850 Betriebsstunden, zurzeit nicht für den öffentlichen Verkehr angemeldet
Heckanbaukiste, Eigenbau
Traktoranhänger, 1 Achse, Eigenbau. Stahlkonstruktion mit Holzwänden
Seilwinde "Farmi" 4 t Zuglast, ca. 9 Jahre alt
Holzspalter "Pöttinger 12 t", Zapfwellenbetrieben, für 1m -Scheite
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
13.600,00 EUR
Vadium:
12.900,00 EUR
Geringstes Gebot:
64.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:- Die Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundrissfläche des Erdgeschoß.
- Sämtliche Details siehe LANGGUTACHTEN!
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchsauszug bzw. eine Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Kurzgutachten: Kurzgutachten Wohnhaus; Nebengebäude; Wald
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (3003 KB)
Lageplan: Lageplan 1 (134 KB)
Lageplan 2 (121 KB)
Lageplan 3 (117 KB)
Grundriss(e): Grundriss (41 KB)
Foto(s): Fotodoku (142 KB)
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1. Update

BG Spittal an der Drau, 730 6 E 77/10m
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Versteigerungen von Liegenschaften / Freiwillige Feilbietungen

BG Spittal an der Drau, 730 6 E 77/10m

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Entfall des Termins - Wohnhaus; Nebengebäude; Wald (Berichtigte Fassung)
Gericht: BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen: 730 6 E 77/10m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 29.11.2011
Sonstiges:Einstellungsbeschluss vom 29.11.2011.
Termin:am 30.11.2011 um 09:30 Uhr
Ort:Bezirksgericht Spittal/Drau, Erdgeschoß, Verhandlungssaal 1

Grundbuch:73402 Baldramsdorf
EZ:3
Grundstücksnr.:2/1; 412/1; 461; 462/31; 462/32; .2
BLNr:3
Liegenschaftsadresse:Gendorf 17
PLZ/Ort:9805 Baldramsdorf

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):17.986 m2 großes Grundstück (Gst.Nr. 2/1, 412/1, 461, 462/31, 462/32, .2) land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft in 9805 Baldramsdorf, Gendorf 17, vulgo "Holzmeisterkeusche".
Gst. 2/1 und .2 Widmung: "Bauland-Dorfgebiet", alle anderen: "Grünland für Land- und Forstwirtschaft".
Bestandverhältnis: Eigennutzung.
Die Liegenschaft EZ 3, laut Grundbuch vulgo „Holzmeisterkeusche“, liegt in einer Seehöhe von etwa 620 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Baldramsdorf gehörenden Ortschaft Gendorf.
Die Liegenschaft besteht aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft.
Grundstücksgröße:17.986 m²
Objektgröße:120,00 m²

Schätzwert:
129.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Allradtraktor "Lindner 520 SA" BJ. 1976, ca. 4.850 Betriebsstunden, zurzeit nicht für den öffentlichen Verkehr angemeldet
Heckanbaukiste, Eigenbau
Traktoranhänger, 1 Achse, Eigenbau. Stahlkonstruktion mit Holzwänden
Seilwinde "Farmi" 4 t Zuglast, ca. 9 Jahre alt
Holzspalter "Pöttinger 12 t", Zapfwellenbetrieben, für 1m -Scheite
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
13.600,00 EUR
Vadium:
12.900,00 EUR
Geringstes Gebot:
64.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:- Die Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundrissfläche des Erdgeschoß.
- Sämtliche Details siehe LANGGUTACHTEN!
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchsauszug bzw. eine Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Alle Änderungen zu diesem Edikt:

Versteigerung vom 19.10.2011
Entfall des Termins vom 29.11.2011

Bekannt gemacht am 19.10.2011

Versteigerung - Wohnhaus; Nebengebäude; Wald (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung)
Gericht:BG Spittal an der Drau
Aktenzeichen:730 6 E 77/10m
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerungstermin:am 30.11.2011 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Spittal/Drau, Erdgeschoß, Verhandlungssaal 1
Telefonkontakt:04762/4822-07
Besichtigungszeit:Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau, 1.Stock, Zimmer Nr.103, bzw. siehe LANGGUTACHTEN!
Sonstiges:Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.

Grundbuch:73402 Baldramsdorf
EZ:3
Grundstücksnr.:2/1; 412/1; 461; 462/31; 462/32; .2
BLNr:3
Liegenschaftsadresse:Gendorf 17
PLZ/Ort:9805 Baldramsdorf

Kategorie(n):land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Beschreibung (WE):17.986 m2 großes Grundstück (Gst.Nr. 2/1, 412/1, 461, 462/31, 462/32, .2) land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft in 9805 Baldramsdorf, Gendorf 17, vulgo "Holzmeisterkeusche".
Gst. 2/1 und .2 Widmung: "Bauland-Dorfgebiet", alle anderen: "Grünland für Land- und Forstwirtschaft".
Bestandverhältnis: Eigennutzung.
Die Liegenschaft EZ 3, laut Grundbuch vulgo „Holzmeisterkeusche“, liegt in einer Seehöhe von etwa 620 m ü. NN (Hofstelle) in der zur Gemeinde Baldramsdorf gehörenden Ortschaft Gendorf.
Die Liegenschaft besteht aus Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäude sowie Waldgrundstücken in Streulage und Anteilen an einer Agrargemeinschaft.
Grundstücksgröße:17.986 m²
Objektgröße:120,00 m²

Schätzwert:
129.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Allradtraktor "Lindner 520 SA" BJ. 1976, ca. 4.850 Betriebsstunden, zurzeit nicht für den öffentlichen Verkehr angemeldet
Heckanbaukiste, Eigenbau
Traktoranhänger, 1 Achse, Eigenbau. Stahlkonstruktion mit Holzwänden
Seilwinde "Farmi" 4 t Zuglast, ca. 9 Jahre alt
Holzspalter "Pöttinger 12 t", Zapfwellenbetrieben, für 1m -Scheite
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
13.600,00 EUR
Vadium:
12.900,00 EUR
Geringstes Gebot:
64.500,00 EUR

Sonstige Hinweise:- Die Objektgröße bezieht sich auf bebaute Bruttogrundrissfläche des Erdgeschoß.
- Sämtliche Details siehe LANGGUTACHTEN!
- Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchsauszug bzw. eine Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Bekannt gemacht am 29.11.2011

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 30.11.2011 um 09:30 Uhr.
"Sonstiges" von Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden. auf Einstellungsbeschluss vom 29.11.2011. geändert.


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