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BG Neunkirchen, 233 9 E 30/11m
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Versteigerungen von Liegenschaften / Freiwillige Feilbietungen

BG Neunkirchen, 233 9 E 30/11m

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Alle Edikte zum Fall:
Versteigerung Einfamilienhaus EZ 1627 (19.01.2012 10:15)2625 Schwarzau am Steinfeld, Scheibenstraße 65
Versteigerung Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (19.01.2012 10:15)2625 Schwarzau am Steinfeld

Versteigerung - Unbebaute Liegenschaft EZ 1
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 30/11m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 12.12.2011
Versteigerungstermin:am 19.01.2012 um 10:15 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23341 Schwarzau am Steinfeld
EZ:1
Grundstücksnr.:29
BLNr:2
PLZ/Ort:2625 Schwarzau am Steinfeld

Kategorie(n):unbebaute Liegenschaft
Beschreibung (WE):Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld.
Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet.
Fläche: Polygonal, ca. 953 m2.
An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf:
BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements.
Die Fläche beträgt ca. 6.050m2.
Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft.
Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen.
Grundstücksgröße:7.003 m²

Schätzwert:
127.300,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
12.730,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.650,00 EUR

Sonstige Hinweise:Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1

Kurzgutachten: Kurzgutachten Unbebaute Liegenschaft EZ 1
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (3865 KB)
Lageplan: Lageplan (99 KB)
Grundriss(e): nicht verfügbar
Foto(s): Fotos siehe Langgutachten (121 KB)
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1. Update

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Alle Edikte zum Fall:
Entfall des Termins Einfamilienhaus EZ 16272625 Schwarzau am Steinfeld, Scheibenstraße 65
Entfall des Termins Unbebaute Liegenschaft EZ 12625 Schwarzau am Steinfeld

Entfall des Termins - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Berichtigte Fassung)
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 30/11m
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 17.01.2012
Sonstiges:Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Termin:am 19.01.2012 um 10:15 Uhr
Ort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal

Grundbuch:23341 Schwarzau am Steinfeld
EZ:1
Grundstücksnr.:29
BLNr:2
PLZ/Ort:2625 Schwarzau am Steinfeld

Kategorie(n):unbebaute Liegenschaft
Beschreibung (WE):Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld.
Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet.
Fläche: Polygonal, ca. 953 m2.
An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf:
BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements.
Die Fläche beträgt ca. 6.050m2.
Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft.
Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen.
Grundstücksgröße:7.003 m²

Schätzwert:
127.300,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
12.730,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.650,00 EUR

Sonstige Hinweise:Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1

Alle Änderungen zu diesem Edikt:

Versteigerung vom 12.12.2011
Entfall des Termins vom 17.1.2012

Bekannt gemacht am 12.12.2011

Versteigerung - Unbebaute Liegenschaft EZ 1 (Ursprünglich bekannt gemachte Fassung)
Gericht:BG Neunkirchen
Aktenzeichen:233 9 E 30/11m
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Versteigerungstermin:am 19.01.2012 um 10:15 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 1.882,83 auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 1627.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23341 Schwarzau am Steinfeld
EZ:1
Grundstücksnr.:29
BLNr:2
PLZ/Ort:2625 Schwarzau am Steinfeld

Kategorie(n):unbebaute Liegenschaft
Beschreibung (WE):Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsende der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld.
Der südwestliche Teil der Liegenschaft ist als BA-Bauland-Agrargebiet gewidmet.
Fläche: Polygonal, ca. 953 m2.
An der östlichen Widmungsgrenze setzt sich das restliche Grundstück fort in Richtung Nordosten fort und weist dort folgende Widmung auf:
BS-Bauland-Sondergebiet mit den Nutzungsbezeichnungen Gesundheits- und Therapiezentrum, Hotel, Appartements.
Die Fläche beträgt ca. 6.050m2.
Die gesamte Liegenschaft ist im Mittel ca. 40-45m breit und 150-200m lang, wobei das Grundstück im nordöstlichen Ende auf einen Spitz zusammen läuft.
Hier ist im Flächenwidmungsplan auch die Zufahrt über einen Privaten Weg vorgesehen.
Grundstücksgröße:7.003 m²

Schätzwert:
127.300,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
12.730,00 EUR
Geringstes Gebot:
63.650,00 EUR

Sonstige Hinweise:Ermittelt wurde des im Eigentum von Frau Helga Riedl stehenden ideellen Liegenschaftshälfteanteils der EZ 1

Bekannt gemacht am 17.1.2012

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 19.01.2012 um 10:15 Uhr.


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