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BG Neunkirchen, 233 9 E 40/11g
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Versteigerungen von Liegenschaften / Freiwillige Feilbietungen

BG Neunkirchen, 233 9 E 40/11g

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Versteigerung - Grundstück
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 40/11g
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 24.01.2012
Versteigerungstermin:am 01.03.2012 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23349 Unterdanegg
EZ:80
Grundstücksnr.:253/6
BLNr:3
Liegenschaftsadresse:Kiefernweg 6
PLZ/Ort:2620 Unterdanegg

Kategorie(n):bebaubare Liegenschaft
Beschreibung (WE):Lage:
Dieses unbebaute Grundstück liegt am Ortsrand von Unterdanegg in einer Entfernung von ca. 1 km von Wartmannstetten. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über den westseitig anschließenden geschotterten Kiefernweg. Festgehalten wird, dass ostseitig an der Liegenschaft die Hauptstraße vorbeiführt, eine Zufahrt von dieser jedoch nicht möglich ist. Die Lage des Grundstückes ist relativ eben, die Figuration in etwa rechteckig. Die anschließenden Grundstücke sind bebaut.
Infrastruktur:
Gasthaus und Bushaltestellen sind in Unterdanegg vorhanden. Die größeren öffentlichen Anschlussstellen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich im Bezirksvorort Neunkirchen.
Grundstücksbeschreibung:
Dieses Grundstück stellt in der Natur eine Wiesenfläche dar, welche in den Randzonen mit Bäumen bepflanzt ist und ansonsten sich in einem ungepflegten, verwachsenen Zustand befindet.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über den westseitig anschließenden Kiefernweg, welcher im Bereich des Grundstückes als Sackgasse endet.
Das Grundstück ist umlaufend mit einem Maschenzaun auf Metallsäulen montiert einge-friedet. Der Zugang und die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgen von der Südwestseite aus
über ein doppelflügeliges Metalltor. Die nord- und südseitig anschließenden Grundstücke sind mit Einfamilienhäusern bebaut.
Grundstücksgröße:2.563 m²

Schätzwert:
96.112,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
9.611,20 EUR
Geringstes Gebot:
48.056,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Grundstück
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (479 KB)
Lageplan: Mappenblatt (79 KB)
Grundriss(e): nicht verfügbar
Foto(s): Aufnahme von Ecke Nordwest (102 KB) Zufahrtsweg - Kiefernweg (91 KB) Aufnahme Richtung Einfahrtstor (98 KB) Aufnahme zur Südseite (93 KB) Aufnahme v. Süd- zur Nordseite (102 KB)
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Versteigerung Grundstück (01.03.2012 11:00)2620 Unterdanegg, Kiefernweg 6
Zuschlag mit Überbot Grundstück 

Versteigerung - Grundstück
[Anhang zum Edikt]
Gericht: BG Neunkirchen
Aktenzeichen: 233 9 E 40/11g
wegen: Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung: 24.01.2012
Versteigerungstermin:am 01.03.2012 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort:Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620, II. Stock, Großer Verhandlungssaal
Telefonkontakt:02635/62031-213
Ort und Zeit der Einsichtnahme:in das Gutachten in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 115, II. Stock
Sonstiges:Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.

Grundbuch:23349 Unterdanegg
EZ:80
Grundstücksnr.:253/6
BLNr:3
Liegenschaftsadresse:Kiefernweg 6
PLZ/Ort:2620 Unterdanegg

Kategorie(n):bebaubare Liegenschaft
Beschreibung (WE):Lage:
Dieses unbebaute Grundstück liegt am Ortsrand von Unterdanegg in einer Entfernung von ca. 1 km von Wartmannstetten. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über den westseitig anschließenden geschotterten Kiefernweg. Festgehalten wird, dass ostseitig an der Liegenschaft die Hauptstraße vorbeiführt, eine Zufahrt von dieser jedoch nicht möglich ist. Die Lage des Grundstückes ist relativ eben, die Figuration in etwa rechteckig. Die anschließenden Grundstücke sind bebaut.
Infrastruktur:
Gasthaus und Bushaltestellen sind in Unterdanegg vorhanden. Die größeren öffentlichen Anschlussstellen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich im Bezirksvorort Neunkirchen.
Grundstücksbeschreibung:
Dieses Grundstück stellt in der Natur eine Wiesenfläche dar, welche in den Randzonen mit Bäumen bepflanzt ist und ansonsten sich in einem ungepflegten, verwachsenen Zustand befindet.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über den westseitig anschließenden Kiefernweg, welcher im Bereich des Grundstückes als Sackgasse endet.
Das Grundstück ist umlaufend mit einem Maschenzaun auf Metallsäulen montiert einge-friedet. Der Zugang und die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgen von der Südwestseite aus
über ein doppelflügeliges Metalltor. Die nord- und südseitig anschließenden Grundstücke sind mit Einfamilienhäusern bebaut.
Grundstücksgröße:2.563 m²

Schätzwert:
96.112,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
kein Zubehör
Vadium:
9.611,20 EUR
Geringstes Gebot:
48.056,00 EUR

Kurzgutachten: Kurzgutachten Grundstück
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (479 KB)
Lageplan: Mappenblatt (79 KB)
Grundriss(e): nicht verfügbar
Foto(s): Aufnahme von Ecke Nordwest (102 KB) Zufahrtsweg - Kiefernweg (91 KB) Aufnahme Richtung Einfahrtstor (98 KB) Aufnahme zur Südseite (93 KB) Aufnahme v. Süd- zur Nordseite (102 KB)
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