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Versteigerungen von Liegenschaften / Freiwillige Feilbietungen BG Zell am See, 573 75 E 42/10k |
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| Versteigerung Autohaus Lederer (21.03.2012 09:00) | 5700 Zell am See, Loferer Bundesstraße 25 |
| Versteigerung Lagerhalle und Garagen (21.03.2012 09:00) | 5700 Zell am See, Steinergasse 19 |
| Versteigerung - Lagerhalle und Garagen | |
| [Anhang zum Edikt] | |
| Gericht: | BG Zell am See |
| Aktenzeichen: | 573 75 E 42/10k |
| wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
| Letzte Änderung: | 31.01.2012 |
| Versteigerungstermin: | am 21.03.2012 um 09:00 Uhr |
| Versteigerungsort: | Bezirksgericht Zell am See, Ebene 0, Saal 2 |
| Telefonkontakt: | 05 7601 21 37970 |
| Besichtigungszeit: | wird nur auf schriftlichen Antrag anberaumt, Interessenten können sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. |
| Ort und Zeit der Einsichtnahme: | während der Amtsstunden von 8.00 - 12.00 Uhr |
| Sonstiges: | Die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wurden gemäß § 146 Abs. 1 Z 5 EO dahingehend abgeändert, dass das geringste Gebot 70% des Schätzwertes beträgt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Dienstbarkeiten CLNr. 1 und 28 Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuch- auszug, bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden. Die Verpflichtete Partei hat nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe des Schätzwertes dem Gericht mitgeteilt, dass auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Zif. 9 lit.a UStG 1994 verzichtet wird. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. In die auf das Exekutionsobjekt bezugnehmenden Unterlagen, insbesondere das Sachverständigengutachten, kann bei angeführtem Gericht Einsicht genommen und gegen Kostenersatz eine Ablichtung desselben angefordert werden. Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at) aus welcher ein Kurzgutachen und das Gesamtgutachten zu ersehen ist. Zur Nachricht Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung dem Gericht mitzuteilen, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden können. Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger Diejenigen Gläubiger, für die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, spätestens 8 Tage vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren oder sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden gemäß § 172 letzter Absatz der EO aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, spätestens 8 Tage vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens dieses Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Aufforderung bei Superädifikaten Alle Personen, die dingliche Rechte an einem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin bei Gericht anzumelden, widrigenfalls auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur in soweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben. Ungültige Vereinbarungen Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. |
| Grundbuch: | 57319 Zell am See |
| EZ: | 961 |
| Grundstücksnr.: | 437/7 |
| BLNr: | 3 |
| Liegenschaftsadresse: | Steinergasse 19 |
| PLZ/Ort: | 5700 Zell am See |
| Kategorie(n): | gewerbliche Liegenschaft |
| Beschreibung (WE): | UG: zwei PKW Garagen EG: 1 Lagerraum (verwendbar als Garage oder Werkstätte) |
| Grundstücksgröße: | 398 m² |
| Objektgröße: | 259,63 m² |
| Schätzwert: | 129.000,00 EUR |
| Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: | kein Zubehör |
| Vadium: | 12.900,00 EUR |
| Geringstes Gebot: | 90.300,00 EUR |
| Sonstige Hinweise: | Das Objekt ist nordseitig direkt an das Gästehaus Lederer an gebaut |
| Kurzgutachten: | Kurzgutachten Garage u. Werkstätte |
| Langgutachten: | Langgutachten (pdf) (924 KB) Langgutachten (pdf) (605 KB) Langgutachten (pdf) (1206 KB) Gutachtenergänzung (pdf) (84 KB) |
| Lageplan: | Lageplan (91 KB) Lageplan (86 KB) |
| Grundriss(e): | Grundriss EG (76 KB) Grundriss EG (85 KB) |
| Foto(s): | ![]() |
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